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Krankenversicherung

In Deutschland besteht eine allgemeine Krankenversicherungspflicht. Das betrifft nicht nur Sie als Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, sondern auch begleitende Familienmitglieder.

Für die ersten Tage oder Wochen in Deutschland, bevor Sie eine Krankenversicherung haben, empfiehlt es sich, eine Auslandskrankenversicherung abzuschlie?en. So sind Sie im Krankheitsfall abgesichert, zumal bei der Beantragung eines Visums oder einer Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland in der Regel ein Nachweis der Krankenversicherung n?tig ist.

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Gesetzliche und private Krankenversicherung

Es gibt in Deutschland zwei Arten von Krankenversicherungen: die gesetzliche und die private Krankenversicherung. Dabei handelt es sich um zwei unterschiedliche Systeme, zwischen denen nicht beliebig gewechselt werden kann. Ab einem bestimmten Einkommen k?nnen Sie sich privat krankenversichern. Diese Einkommensgrenze wird als Versicherungspflichtgrenze bezeichnet und liegt derzeit bei 73.800 EUR Brutto ( Stand 2025).

Wer sich einmal für eine private Krankenversicherung entschieden hat, kann nur schwer wieder in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Daher sollten Sie sich vor einem Wechsel in die privaten Krankenversicherungen stets gründlich informieren.

Weitere Informationen zur gesetzlichen und privaten Krankenversicherung in Deutschland finden sie hier?und hier.

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Bei Aufenthalt mit Arbeitsvertrag

Wenn Sie im Rahmen eines Arbeitsvertrages angestellt sind und mehr als 520 Euro monatlich (Stand: M?rz 2025) verdienen, unterliegen Sie grunds?tzlich der deutschen Sozialversicherungspflicht, die auch die gesetzliche Krankenversicherung beinhaltet. Sie zahlen von Ihrem Gehalt, abh?ngig von dessen H?he, automatisch Beitr?ge in die Krankenversicherung ein. Als gesetzlich Versicherter k?nnen Sie aus einer Vielzahl von Krankenkassen w?hlen.

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Bei Aufenthalt mit Stipendium

Mit einem Stipendium sind Sie in Deutschland nicht sozialversicherungspflichtig. Daher k?nnen Sie sich nur privat bei einem in Deutschland zugelassenen Versicherungsunternehmen versichern. Dies ist notwendig,
wenn Sie in Deutschland einen Wohnsitz anmelden oder wenn Ihr Versicherungsschutz aus dem Heimatland Ihren Aufenthalt in Deutschland nicht abdeckt.

Am besten fragen Sie Ihren jeweiligen Stipendiengeber nach Empfehlungen.

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Bei Kurzaufenthalten (unter drei Monaten)

Wenn Sie weniger als drei Monate in Deutschland sind, in dieser Zeit nicht im Rahmen eines Arbeitsvertrages angestellt sind und auch keinen Wohnsitz in Deutschland anmelden, müssen Sie unter Umst?nden keine deutsche Krankenversicherung abschlie?en.

Kontaktieren Sie dazu Ihre Krankenversicherung in Ihrem Heimatland kontaktieren, um zu kl?ren, ob und für welchen Zeitraum diese anfallenden Arzt- und Krankenhauskosten w?hrend Ihres Auslandsaufenthaltes in Deutschland abdeckt. Die Versicherungsgesellschaft muss Ihnen dann schriftlich best?tigen, dass sie den Versicherungsschutz in Deutschland für Sie übernimmt. Falls der Versicherungsschutz jedoch Ihren Aufenthalt in Deutschland nicht abdeckt, müssen Sie eine zus?tzliche Versicherung abschlie?en.

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Regelungen für EU/EEA und Schweizer Bürgerinnen und Bürger

Bei l?ngerfristigen Aufenthalten mit Arbeitsvertrag in Deutschland gilt für Sie folgendes:

Sind Sie in Ihrem Heimatland gesetzlich krankenversichert, so stellt Ihnen die heimische Krankenkasse auf Antrag den Vordruck S1 (früher: E 106) aus. Mit diesem Vordruck k?nnen Sie sich und Ihre Familienangeh?rigen bei einer deutschen Krankenkasse anmelden. ?ber die deutsche Krankenkasse erhalten Sie dann alle Leistungen, wie sie auch einem deutschen Krankenkassenmitglied zustehen. Die deutsche Krankenkasse stellt ihre Kosten anschlie?end Ihrer heimischen Krankenkasse in Rechnung.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

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Keine Empfehlung m?glich

Der Welcome Service des Akademischen Auslandsamtes darf aus Wettbewerbsgründen keine Empfehlung für bestimmte Krankenkassen bzw. Versicherungsgesellschaften geben.

Wir haben für Sie jedoch einige hilfreiche Links zusammengestellt:?

  • Eine Liste aller gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland finden Sie hier.
  • Eine Liste aller privaten Krankenkassen in Deutschland finden Sie hier.?
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