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Pressemitteilung: Des Pr?sidiums des Studentischen Konvents bezüglich des Antrags ?Gloryholes im H?rsaalzentrum“

Der Arbeitsgang des Studentischen Konvents

Der Studentische Konvent ist nach Art. 27 Abs. 2 BayHIG?das beschlussfassende Organ, welches an allen bayerischen Universit?ten und Hochschulen existiert. Zu unterscheiden ist dieser vom Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA), der an der Universit?t Augsburg das ausführende Organ der Studierendenvertretung darstellt.

Am 23.10.2023 wurde der zur Legislatur 2023/24 des Studentischen Konvents neu eingeführte Newsletter des Studentischen Konvents erstmals versendet. Von Seiten der Studierendenschaft besteht ein berechtigtes Interesse, sich über die Arbeit der Studierendenvertretung, in unserem Fall der Arbeit des Studentischen Konvents, zu informieren (siehe hierzu den? Beschluss des ?ltestenrats vom 25.10.2020). Hierzu geh?rt es, den Studierenden vor der Sitzung die Themen der anstehenden Sitzung mitzuteilen. Deshalb war auch der Antrag mit dem Titel ?Gloryholes im H?rsaalzentrum“ Teil dieses Newsletters.

Die Gesch?ftsordnung des Studentischen Konvents?(GeschO) regelt die formalen Bedingung von Antr?gen, die an den Studentischen Konvent gestellt werden. Hierzu z?hlt auch, wie § 11 Abs. 2 entnommen werden kann, dass alle an der Universit?t Augsburg immatrikulierten Studierenden berechtigt sind, Antr?ge an den Studentischen Konvent zu stellen. Entgegen manchen Medienberichten ist der AStA oder auch dessen Referate nicht berechtigt, Antr?ge in den Studentischen Konvent einzubringen. Solange die gestellten Antr?ge keine formalen Fehler aufweisen, gehen aus der GeschO keine M?glichkeiten hervor, die eine nicht- Befassung ohne Beschluss des Studentischen Konvents rechtfertigen. Aus diesem Grund wurde der Antrag mit dem Titel ?Gloryholes im H?rsaalzentrum“, wie im Newsletter angekündigt, in der Sitzung am 25.10.2023 behandelt.

In den Sitzungen des Studentischen Konvents werden gestellte Antr?ge, wie in § 9a der GeschO ausgeführt, in drei Lesungen behandelt. Wird ein Antrag in diesem Prozess mehrheitlich befürwortet, so gilt dieser Beschluss und stellt somit eine Positionierung des Studentischen Konvents und damit der Studierendenvertretung dar.

Wichtig mitzuteilen ist an dieser Stelle, dass die Ver?ffentlichung des Antragstextes, die Begründung und die Namen der Antragstellenden nicht mit dem Pr?sidium des Studentischen Konvents vereinbart war. Diese Ver?ffentlichung verst??t gegen die Vorgabe, dass Gremien der Universit?t Augsburg grunds?tzlich nicht-?ffentlich tagen. Dies ergibt sich aus § 21 Abs 7 der Grundordnung.

Behandlung des Antrags ?Gloryholes im H?rsaalzentrum“

In der Sitzung des Studentischen Konvents am 25.10.2023 wurde der Antrag mit dem Titel ?Gloryholes im H?rsaalzentrum“ behandelt. Wir k?nnen an dieser Stelle mitteilen, dass der Antrag mit 20 Nein- und 5 Ja-Stimmen bei 8 Enthaltungen abgelehnt wurde.

Auf Initiative des Pr?sidiums des Studentischen Konvents wurde in die Sitzung noch ein Dringlichkeitsantrag eingebracht. Dieser Dringlichkeitsantrag wurde nach der Beratung und??berarbeitung mit 23 Ja- und 1 Nein-Stimme bei 7 Enthaltungen angenommen. Der Studentische Konvents hat somit beschlossen:

Mit der nachfolgenden Stellungnahme positioniert sich der Studentische Konvent zu den Geschehnissen im Zusammenhang mit dem Antrag ?Gloryholes im H?rsaalzentrum“ sowie der Thematik, die durch diesen aufgekommen ist.

Stellungnahme:

Der Studentische Konvent erachtet es als wichtig, sich mit queeren Thematiken auseinanderzusetzen. Dazu geh?rt ein heteronormativit?tskritischer Diskurs an der Uni – ein Problembewusstsein für Heteronormativit?t: Dies ist ein gesellschaftliches System, das queere Menschen unsichtbar macht, in ihrer Entfaltung unterdrückt und ihnen Gewalt zufügt.

Mit gro?er Verwunderung nehmen wir daher nun das bundesweite Interesse im Internet und der Presse an einem Antrag wahr, der noch gar nicht im Studentischen Konvent diskutiert und abgestimmt wurde. Dass diesem Antrag dabei mit einer Mischung an Belustigung und moralisierender Abscheu und Ekel begegnet wird, kann anhand der Wortwahl zum Teil mit queerfeindlichen Einstellungen erkl?rt werden, die immer noch tief in unserer Gesellschaft verankert sind. Au?erdem zeigt sich ein Unverst?ndnis über die Strukturen und Funktionsweise der Studierendenvertretung und wenig Wille, diese genauer zu recherchieren: Zun?chst haben alle Studierenden ein Antragsrecht, der betreffende Antrag ist nicht als ?Position der Augsburger Studierendenvertretung“ zu verstehen.

Queere Studierende erleben t?glich Diskriminierung am Campus. Beispiele dafür sind die Unm?glichkeit, die RZ-Kennung, also den Namen des Uni-Accounts, an einen neuen Vornamen anpassen zu lassen und die ausschlie?lich bin?r-gegenderten Toiletten. Diese und andere Probleme, die vor allem queere Studierende, aber auch andere Universit?tsangeh?rige, betreffen, müssen sichtbar gemacht und gel?st werden.

Der Studentische Konvent freut sich über die diskursive Anregung durch den Antrag ?Gloryholes im H?rsaalzentrum“, der das nicht-heteronormative Ausleben von Sexualit?t auf die Tagesordnung setzt und steht dafür ein, dass alle Studierenden der Universit?t ihr Antragsrecht weiterhin frei nutzen k?nnen.

Dass genau dieser Tagesordnungspunkt aus den Themen der n?chsten Konventssitzung gegriffen und aufs Sch?rfste kritisiert wird, zeigt wieder einmal, dass studentische Belange in der Gesellschaft wenig Beachtung finden – es sei denn, sie behandeln Themen, die als Kuriosum berichtet werden k?nnen, wie etwa das Ausweichen auf Zeltpl?tze bei eklatanter Wohnungsnot. Es ist bezeichnend, dass auch queere Belange offenbar bei vielen in diese Kategorie fallen. Diese Aufmerksamkeit fehlt auch bei aktuellen dringenden Problemen, wie der dramatischen studentischen Armut, der nicht mit ad?quaten Anpassungen beim BAF?G begegnet wird und die durch Zinserh?hungen beim KfW-Studienkredit auf über 9% sogar noch befeuert wird.

Ein weiterer Missstand, den wir an dieser Stelle unterstreichen wollen, ist die fehlende Partizipationsm?glichkeit der Studierenden an den universit?ren Strukturen. Die Beschlüsse des studentischen Konvents formulieren lediglich ein studentisches Anliegen gegenüber der Universit?tsleitung und interessierten ?ffentlichkeit. Die Umsetzung ist nicht bindend, wir sind vom Wohlwollen der Universit?tsleitung abh?ngig. Wenn die Universit?tsleitung ein studentisches Anliegen nicht teilt, kann sie den entsprechenden Antrag ohne Weiteres ignorieren. Das hat konkrete Nachteile für die Studierendenschaft, die zwar mit Abstand die gr??te Statusgruppe an einer Universit?t darstellt, deren Einfluss auf universit?re Entscheidungsprozesse aber marginal ist: W?hrend der Corona-Pandemie beispielsweise wurde die studentische Perspektive auf die Ma?nahmenpolitik der Universit?tsleitung ausgeblendet, obwohl insbesondere Studierende die Konsequenzen dieser Entscheidungen getragen haben. Auch auf diesen fundamentalen Missstand soll an dieser Stelle aufmerksam gemacht werden.

Abschlie?end verurteilt der Studentische Konvent jegliche offen rechtsextremen, behindertenfeindlichen und menschenfeindlichen Kommentare, die in gro?er Zahl geschrieben wurden. Es ist von gro?er Bedeutung, in der momentanen ?ffentlichen Debatte queere und explizit auch trans* Leben zu schützen und für eine queerfreundliche Universit?t einzustehen.

Der Antrag wurde wie folgt begründet.

Der Newsletter des Studentischen Konvents, der am Montag, den 22.10.2023 vom Pr?sidium des Studentischen Konvents an alle Studierenden der Universit?t Augsburg versandt wurde, enthielt als ein Thema der Sitzung am 25.10.2023 den Antragstitel ?Gloryholes im H?rsaalzentrum“, was zu einer gro?en medialen Reaktion führte. Dieser Antrag soll dem Studentischen Konvent die M?glichkeit geben, sich zu den Geschehnissen und der Thematik des Antrags unabh?ngig vom Beschlussausgang positionieren zu k?nnen.

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gez.

Florian Wolf (Vorsitzender), Hannah Wind (erste stellvertretende Vorsitzende)

Ver?ffentlicht von

Dieser Artikel wurde ver?ffentlicht vom Pr?sidium des?Studentischen Konvents.

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