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Prof. Dr. Raphael Koch
Die ?bungen für Fortgeschrittene eignen sich ideal zur Wiederholung und Vertiefung der Lehrinhalte des Grundstudiums. Dadurch stellen sie einen unverzichtbaren Bestandteil im Vorlauf zur unmittelbaren Examensvorbereitung dar.

Prof. Dr. Raphael Koch, Studiendekan

Teilnahmevoraussetzungen

?bung im Strafrecht für Fortgeschrittene

Teilnahmevoraussetzungen sind:
Klausur "Grundkurs Strafrecht I"
Klausur "Grundkurs Strafrecht II"
Klausur "Grundkurs Strafrecht III"
Anf?ngerhausarbeit (wahlweise aus dem Bürgerlichen Recht, dem Strafrecht oder aus dem ?ffentlichen Recht)

?bung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene

Teilnahmevoraussetzungen sind:
Klausur "Grundkurs Bürgerliches Recht I"
Klausur "Grundkurs Bürgerliches Recht II"
Klausur "Grundkurs Bürgerliches Recht III"
Anf?ngerhausarbeit (wahlweise aus dem Bürgerlichen Recht, dem Strafrecht oder aus dem ?ffentlichen Recht)

?bung im ?ffentlichen Recht für Fortgeschrittene

Teilnahmevoraussetzungen sind:
Klausur "Grundkurs ?ffentliches Recht II"
Klausur "Grundkurs ?ffentliches Recht III"
Klausur "Grundkurs ?ffentliches Recht IV"
Anf?ngerhausarbeit (wahlweise aus dem Bürgerlichen Recht, dem Strafrecht oder aus dem ?ffentlichen Recht)

Prüfungsleistungen im Rahmen der ?bungen für Fortgeschrittene

Im Rahmen der ?bungen für Fortgeschrittene werden w?hrend der Vorlesungszeit (in Ausnahmef?llen auch w?hrend der vorlesungsfreien Zeit) zwei Klausuren zur Bearbeitung gegeben. Die Anfertigung der Hausarbeit erfolgt in der vorlesungsfreien Zeit. Klausur und Hausarbeit müssen nicht in demselben Semester absolviert werden. Die Klausuren und Hausarbeiten umfassen den gesamten Stoff aller (!) Tutoria aus dem jeweiligen Rechtsgebiet. Die Teilnahme an den Prüfungsleistungen ist erst dann m?glich, wenn das Ergebnis der Klausuren aus dem Grundstudium bzw. das Ergebnis der Anf?ngerhausarbeit fest steht (d.h. bekannt gemacht ist).

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Die Inhalte des Studiums berücksichtigen die rechtsprechende, verwaltende und rechtsberatende Praxis einschlie?lich der hierfür erforderlichen Schlüsselqualifikationen wie Verhandlungsmanagement, Gespr?chsführung, Rhetorik, Streitschlichtung, Mediation, Vernehmungslehre und Kommunikationsf?higkeit.

§ 5a Abs. 3 Deutsches Richtergesetz

Schlüsselqualifikationen

In den Stundenpl?nen des vierten und des fünften Fachsemesters finden sich Veranstaltungen zur Mediation, Verhandlungsführung, Strafprozessualen Vernehmungslehre, Taktik im Zivilprozess, Mandat und Mandant, Anwaltlichen Beratung und Interkulturellen Kommunikation. Eine dieser Veranstaltungen muss bis zur mündlichen Universit?tsabschlussprüfung besucht worden sein.

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  1. Das jeweilige Veranstaltungsangebot finden Sie auf Digicampus.
  2. Für den Besuch der Veranstaltungen ist eine Anmeldung über Digicampus erforderlich.
  3. Die Teilnehmerzahl ist teilweise auf ca. 20 Personen beschr?nkt, die Verteilung der Pl?tze erfolgt nach dem sog. Priorisierungsverfahren.
  4. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer weisen mit ihren Unterschriften auf einer Teilnehmerliste den regelm??igen Besuch nach.
  5. Am Ende der jeweiligen Vorlesungszeit wird der regelm??ige Besuch in STUDIS eingetragen.
  6. Im Falle eines regelm??igen Besuchs erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus den Rechts- und Wirtschaftswissenschaften am Ende der Vorlesungszeit eine Teilnahmebescheinigung, unterschrieben vom Dekan und dem Veranstaltungsleiter. Diese ist bei Bedarf im Dekanat zu beantragen.
  7. Die regelm??ige Teilnahme wird bei der Anmeldung zur mündlichen Universit?tsabschlussprüfung erkl?rt.
  8. Der Kontakt zu den Veranstaltungsleitern erfolgt über das Dekanat.

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