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Verl?ngerung der Leihfrist

Wann kann eine Leihfrist verl?ngert werden?

  • Eine Verl?ngerung?der Leihfrist?ist?frühestens 10 Tage vor Ablauf der Leihfrist m?glich.
  • Nach Ablauf der Leihfrist ist keine Verl?ngerung mehr m?glich.
  • Eine Verl?ngerung ist nicht m?glich, wenn bereits eine Vormerkung von anderer Seite? vorliegt.
  • Die Leihfrist kann maximal zweimal verl?ngert werden.

Wie kann eine Leihfrist verl?ngert werden?

  • Am bequemsten für Sie ist es, wenn Sie die Leihfrist selbst im?im?OPAC verl?ngern (Meine Daten - Konto).
    M?glich sind sowohl Einzelverl?ngerungen als auch Gesamtkontoverl?ngerungen (Verl?ngerung der Leihfristen s?mtlicher entliehener Medien, sofern eine Verl?ngerung bereits m?glich ist).
  • Telefon:
    0821/598-5353
    Montag - Mittwoch 8.30-16.00 Uhr, Donnerstag 8.30-18.00 Uhr, Freitag 8.30-14.00 Uhr
  • Fax:
    0821/522070
  • E-Mail:
    ol@bibliothek.uni-augsburg.de
  • Post:
    Universit?tsbibliothek Augsburg
    - Ortsleihe ?
    ?86135 Augsburg

    Geben Sie bei Verl?ngerung über Post?unbedingt Ihre vollst?ndige Benutzernummer an.?Beachten Sie, dass Ihr Antrag rechtzeitig bei uns eingehen muss, und zwar sp?testens am letzten Tag der Leihfrist bis 13.00 Uhr.

Kann eine verl?ngerte Leihfrist widerrufen werden?

  • Ja, das ist m?glich. Merkt sich w?hrend der verl?ngerten Leihfrist jemand auf das betreffende Medium vor, so kommt es zu einem?Widerruf der Verl?ngerung.
  • Wenn im OPAC unter?Meine Daten - Benutzerdaten?Ihre E-Mail-Adresse eingetragen ist, werden Sie per E-Mail benachrichtigt.
  • Sie haben dann ca. eine Woche Zeit, das Medium zurückzugeben.

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