拉斯维加斯赌城

图片

Allgemeine Informationen

Die Anerkennung von Leistungen liegt in der Zust?ndigkeit der Fachbereiche. Es existieren an der Universit?t Augsburg keine allgemein gültigen Umrechnungstabellen für Leistungspunkte oder Noten.?Jeder Fachbereich entscheidet selbst über die Anerkennung und Umrechnung.

?

Das Akademische Auslandsamt empfiehlt die Umrechnung von Leistungspunkten von au?ereurop?ischen Kooperationsuniversit?ten nach folgender Tabelle.?

?

Lesen Sie sich bitte sorgf?ltig die Informationen auf dieser Seite durch und beginnen Sie rechtzeitig mit dem Anerkennungsprozess.?

?

Prozess vor dem Auslandsaufenthalt

Alle Studierende, die gerne Leistungen aus dem Ausland für ihr Augsburger Studium anerkennen lassen m?chten, müssen vor Antritt des Auslandssemesters eine? Anerkennungsvereinbarung ?abschlie?en.?

  1. Studierende suchen sich Kurse aus dem Angebot der Gasthochschule?aus. Hierbei sollte?ein ?realistisches“ Pensum gew?hlt werden (Richtwert: ca. 30 ECTS pro Semester) und beachtet werden, dass das Niveau der Kurse?dem eigenen?Studienfortschritt entspricht.?Auch m?gliche Vorgaben/Einschr?nkungen der Gasthochschule sind bei der Auswahl der Kurse zu beachten.
  2. Studierende identifizieren anhand ihres Modulhandbuchs und der noch zu füllenden Module?des eigenen?Studiengangs das Modul bzw. die Modulgruppe, in der?sie jeden Kurs einbringen m?chten und füllen die?Anerkennungsvereinbarung?entsprechend aus.
  3. Studierende?kontaktieren den zust?ndigen Ansprechpartner an ihrer Fakult?t?(sogenannte Fachverantwortliche) per E-Mail mit ihrem Anerkennungsvorschlag und schicken weitere Informationen zu den anzurechnenden Kursen (Links mit Kursbeschreibungen, Angaben zu ECTS usw.) sowie die Anerkennungsvereinbarung mit.
  4. Die Fachverantwortlichen prüfen schnellstm?glich die Anrechenbarkeit des Kurses und schicken im Falle eines positiven Bescheids die unterschriebene Anerkennungsvereinbarung an die Studierenden zurück.
    ?

Prozess w?hrend des Auslandsaufenthalts

Falls Sie nach der Ankunft im Ausland feststellen, dass Ihre ursprüngliche Kurswahl ganz oder teilweise ge?ndert werden muss, gehen Sie bitte wie folgt vor:?

  1. Hinf?llige Anerkennungen in Ihrer Anerkennungsvereinbarung streichen. Dafür ben?tigen Sie keine Unterschrift des Fachverantwortlichen.?
  2. Um die neuen Anerkennungen abzukl?ren, gehen Sie wieder genauso vor wie im Prozess vor dem Auslandsaufenthalt beschrieben.?
    ?

Nach dem Auslandsaufenthalt

  1. Studierende füllen den?Antrag auf Anerkennung von Leistungen aus dem Ausland des Prüfungsamtes?aus und?reichen?diesen mit einer Kopie des Transcripts of Records der Gastuniversit?t?und?der vollst?ndigen Anerkennungsvereinbarung sowie ggf. weiteren relevanten Unterlagen beim Prüfungsamt?ein.
  2. Das Prüfungsamt leitet den Antrag an den zust?ndigen Prüfungsausschuss weiter,?wo die Notenumrechnung vorgenommen wird und der Antrag formal genehmigt wird. Eine inhaltliche Prüfung der anzuerkennenden Kurse findet nicht mehr statt, da diese bereits vorab?in der Anerkennungsvereinbarung genehmigt wurde.?Der Prüfungsausschuss leitet die genehmigten Antr?ge an das Prüfungsamt weiter.
  3. Das Prüfungsamt vollzieht die Anerkennung durch die Eintragung der anerkannten Leistungen in STUDIS. Studierende werden über STUDIS über die erfolgte Anerkennung informiert.?Bei einer abgelehnten Anerkennung erhalten die Studierenden einen schriftlichen Bescheid.
  4. Das Prüfungsamt übermittelt eine ?bersicht der anerkannten Leistungen an das AAA.
    ?

拉斯维加斯赌城