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zulassungsfreie Studieng?nge ohne erstes Fachsemester im Sommersemester

Bestimmte zulassungsfreie Studieng?nge k?nnen nur zum Wintersemester begonnen werden. Dies bedeutet, dass das erste Fachsemester zum Sommersemester nicht zur Verfügung steht. Betroffen sind folgende Studieng?nge:

  • Erziehungswissenschaft B.A.
  • Lehramt an Grundschulen
  • Volkswirtschaftslehre B.Sc.

Wenn Sie sich in einen dieser Studieng?nge zum Sommersemester einschreiben m?chten, geht dies nur in ein h?heres Fachsemester. Hierfür müssen Studienleistungen nachgewiesen werden, die mindestens eine Einstufung in das zweite Fachsemester ergeben.

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Im Folgenden finden Sie eine ?bersicht über die für das jeweilige Fachsemester erforderlichen Leistungspunkte:
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Zahl der angerechneten Leistungspunkte Fachsemester, in das eingestuft wird??? ???

18

diese müssen aus den erziehungswissenschaftlichen Grundlagen- oder Methoden- oder Orientierungsmodulen stammen

2

40

diese müssen aus den erziehungswissenschaftlichen Grundlagen- oder Methoden- oder Orientierungsmodulen stammen

3
60 4
120 5
150 6

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Zahl der angerechneten Leistungspunkte Fachsemester, in das eingestuft wird??? ???
20 -?39?? 2
40 -?69?? 3
70 - 109 4
110 -?149?? 5
150 -?180?? 6

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Zahl der angerechneten Leistungspunkte Fachsemester, in das eingestuft wird??? ???
30 2
60 3
90 4
120 5
150 6

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Damit diese Einstufung geprüft werden kann, ist ein gesondertes Einschreibeverfahren erforderlich.

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Wenn Sie noch nicht an der Universit?t Augsburg eingeschrieben sind, registrieren Sie sich bitte im Bewerbungsportal und geben?Sie dort für den gewünschten Studiengang einen Antrag ab. Sie erhalten am Ende einen Antrag auf Einschreibung. Bitte reichen Sie diesen zusammen mit den Unterlagen zur Einschreibung sowie einer ?berischt bereits erbrachter Leistungen bei uns ein.

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Sind Sie bereits an der Universit?t Augsburg eingeschrieben, reichen Sie bitte einen Antrag auf Umschreibung oder Doppelstudium ein. Fügen Sie diesem bitte eine ?bersicht bereits erbrachter Studienleistungen bei.

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Für den Studiengang Lehramt an Grundschulen?ist eine Ein- bzw. Umschreibung zun?chst nur in das zweite Fachsemester m?glich. Da aufgrund der Teilf?cher der Anrechnungsprozess aufwendiger ist, erfolgt hier vorab?nur die Prüfung, ob eine Einstufung in das zweite Fachsemester m?glich ist. Ist diese erfolgreich, werden Sie in das zweite Fachsemester ein- oder umgeschrieben. Liegen genügend Leistungen für ein h?heres Fachsemester vor, ist selbstverst?ndlich auch?eine entsprechende Einstufung m?glich. Dies k?nnen Sie nach der Ein- oder Umschreibung beantragen.

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Bitte beachten Sie, dass die Vorabprüfung noch keinen Anrechnungsantrag darstellt. Dieser muss nach der Ein- oder Umschreibung noch gesondert beim Prüfungsamt eingereicht werden.

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Allgemeine Fragen zur Anrechenbarkeit beantwortet Ihnen die Fachstudienberatung.

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Für das Sommersemester 2024 muss der Antrag auf Ein- oder Umschreibung bis sp?testens 15.02.2024 vollst?ndig an der Universit?t Augsburg eingehen.

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zum VIBS-Portal

Hier k?nnen Sie sich für eine Einschreibung registrieren.

Fachstudienberatung

Hier finden Sie eine ?bersicht der Fachstudienberatung für alle Studieng?nge.

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