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Durch die Immatrikulation sind Studierende Mitglieder der Universit?t und Mitglied einer bestimmten Fakult?t und Fachschaft. Daraus ergeben sich für die Studierenden gewisse Rechte und Pflichten, wie zum Beispiel die Mitwirkung an der Selbstverwaltung der Universit?t in ihren Organen und Gremien sowie denen der Fakult?t (aktives und passives Wahlrecht). Zu den Rechten geh?rt zudem die Nutzung universit?rer Einrichtungen und der Angebote des Studierendenwerks.

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In vielen au?eruniversit?ren Bereichen erhalten Studierende darüber hinaus Vergünstigungen und k?nnen z. B. das Semesterticket des AVV nutzen.

Wie alle anderen Mitglieder der Universit?t, haben sich Studierende unbeschadet weitergehender Verpflichtungen so zu verhalten, dass die Universit?t ihre Aufgaben erfüllen kann und niemand an der Wahrnehmung seiner Rechte und Pflichten gehindert wird.
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Weitergehende Verpflichtungen der Studierenden sind insbesondere:

  • sich für jedes Semester form- und fristgerecht durch Bezahlung der f?lligen Beitr?ge zum Weiterstudium anzumelden (siehe Rückmeldung),
  • gem?? den einschl?gigen Prüfungs- und Studienordnungen zu studieren, es sei denn sie sind aus einem wichtigen Grund von dieser Verpflichtung befreit (siehe Beurlaubung),
  • die unverzügliche schriftliche Mitteilung von ?nderungen der bei der Immatrikulation erhobenen Daten, insbesondere ?nderungen des Namens und der Adresse (eigenst?ndige Aktualisierung im VIBS-Portal),
  • die unverzügliche schriftliche Anzeige des Verlusts der Campus Card Augsburg,
  • die unverzügliche elektronische Meldung der (neuen) gesetzlichen Krankenkasse bei einer ?nderung der Krankenversicherung,
  • die unverzügliche Mitteilung aller Tatsachen, die ein Immatrikulationshindernis oder einen Immatrikulationsversagungsgrund [vgl. Immatrikulationssatzung] begründen k?nnen,
  • regelm??ige ?berprüfung des studentischen E-Mail-Accounts, da Informationen der Studierendenkanzlei ausschlie?lich dorthin versendet werden!

Darüber hinaus bestehen für Studierende weitere (Mitwirkungs-) Pflichten, die sich aus den Prüfungs- und Studienordnungen ihres Studiengangs ergeben.

Die Mitgliedschaft und alle damit verbundenen Rechte und Pflichten enden durch die Exmatrikulation.

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