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Die Beschlüsse gilt für den Studiengang Wirtschaftsinformatik

Beschluss vom 27.05.2015

Wurde die Prüfungsanmeldung in Studis vers?umt, so kann in begründeten F?llen ein schriftlicher, unterschriebener Antrag auf Nachmeldung beim Prüfungsamt gestellt werden.

Der Antrag muss sp?testens zwei Wochen nach Ende der Anmeldefrist und sp?testens drei Werktage (Mo-Fr) vor der jeweiligen Prüfung vorliegen und begründen, warum das Fristvers?umnis vom Studierenden nicht zu vertreten war; Nachweise sind beizufügen.

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