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Beschlüsse des Studentischen Konvents vom 25.10.2023

In der ersten ordentlichen Sitzung des Studentischen Konvents am 25.10.2023, wurden in einer 6-stündigen Sitzung die nachfolgenden Beschlüsse gefasst.

Unterstützung TVStud

Der Studentische Konvent unterstützt die Bestrebungen innerhalb der Tarifverhandlung des TV-L 2023, einen TVStud (Tarifvertrag für die Studentischen Hilfskr?fte (SHKs)) zu erreichen. Deshalb beauftragt er den AStA mit folgenden Aufgaben:

  1. Die Studierenden (und damit auch die SHKs) sollen über die anstehenden Tarifverhandlungen und den TVStud über eine Rundmail und die weiteren Mittel des ?ffentlichkeitsreferats informiert werden.
  2. Die Studierenden (und damit auch die SHKs) sollen über Planungstreffen, Aktions- und Streikaufrufe für die Tarifrunde informiert werden, sofern der AStA davon rechtzeitig in Kenntnis gesetzt wird.
  3. Im Namen des Studentischen Konvents eine ?ffentlichkeitswirksame Pressemitteilung an die Lokalpresse schicken, in der dieser die Bestrebungen für einen TVStud unterstützt.

Begründung:
Aktuell sind lediglich Studentische Hilfskr?fte in Berlin Teil eines Tarifvertrags. Für studentisch Besch?ftigte in anderen Bundesl?ndern gelten entsprechend keine einheitlichen Regeln, sondern die unterschiedlichsten Vertragsarten, Bestimmungen und Nebenabsprachen. Ein Gewirr an h?chst unterschiedlichen und intransparenten Regelungen, ohne die M?glichkeit, sich konkret und unabh?ngig über die Vertrags- und Arbeitsbedingungen zu informieren. Erschwerend kommt hinzu, dass Arbeitsbedingungen – hinsichtlich Stundenlohn, Befristungsdauer, Personalvertretung und Urlaubszeit – lediglich die gesetzlichen Mindestregelungen erfüllen müssen.
Da Studentische Hilfskr?fte an Universit?ten in der Lehre, in der wissenschaftlichen Arbeit und in der Organisation des Alltags ganz wesentliche Arbeit leisten, sollte diese auch durch einen Tarifvertrag anerkannt werden. Der TVStud hat das Potenzial, die Arbeitsbedingungen aller studentisch Besch?ftigten einheitlich und gleicherma?en zu verbessern. Ebenso führt dieser zu einer besseren Ausfinanzierung der Universit?ten und erh?ht damit die Qualit?t des Lehr- und Wissenschaftsbetriebs an den jeweiligen Universit?ten.
Dank den Bemühungen der bundesweiten TVStud-Initiative wurde die Forderung nach einem studentischen Tarifvertrag in den Forderungskatalog der kommenden TV-L-Runde (Tarifrunde der L?nder) aufgenommen. Das ist eine einmalige Chance, die Arbeitsbedingungen und die Anerkennung von SHKs zu verbessern. Diese Chance sollte auch der Studentische Konvent in Augsburg ergreifen und die Bestrebungen für einen TVStud unterstützen und den AStA damit beauftragen. Auch ist die Organisation von SHKs zurzeit schwierig, da der Personalrat der Universit?t Augsburg bisher nur jene Besch?ftigten der Universit?t anspricht und aktiv organisiert, die bereits unter TV-L arbeiten. Somit hat der AStA hier die M?glichkeit, die Vernetzung von SHKs zu unterstützen.
Diese Unterstützung und der Aufruf für den TVStud k?nnen somit mittelfristig für Anerkennung sorgen, Arbeitsbedingungen verbessern und die Qualit?t der Universit?t Augsburg steigern.

Denkmal für die CampusCat

Die Universit?t Augsburg m?ge ein Bronze-Denkmal auf einem Podest für die?CampusCat errichten.

Begründung:
Am 14. September 2023 ? ist traurigerweise die CampusCat (Kater Leon) bei ihrer Besitzerin verstorben. Die CampusCat begleitete seit 20091?zahlreiche Generationen an Studierenden in ihrem Uni-Alltag und begeisterte durch ihre Zutraulichkeit; sie half durch s?mtliche Prüfungsphasen, Vorlesungen usf.. Neben den pers?nlichen Kontakten begeisterte die CampusCat auch in Online-Pr?senz zun?chst auf Facebook2?und sp?ter auch auf Instagram. Auf den beiden Plattformen zusammen folgen über 43.000 Menschen der CampusCat und begeisterten sich für ihre Welt. Die CampusCat musterte sich zweifelsohne zum Wahrzeichen der Universit?t3, erlang bemerkenswerte Berühmtheit über etwaige News-Artikeln und sogar einer eigenen Wikipedia-Seite. Auch von offizieller Seite best?tigte die Universit?t 2021, dass die CampusCat in einem expliziertem Wir-Gefühl zu uns geh?rt: ?Wir freuen uns sehr, dass Leon zu uns geh?rt...“4.
Der Tod der CampusCat sorgte für ein breites ?ffentliches Interesse und in den Kommentaren zeichnete sich schnell der explizite Wunsch der Studierenden ab, ein dauerhaftes, lebensgro?es Denkmal für die CampusCat zu errichten.
Der Vorschlag eines Spendenaufrufs in der Kommentarsektion unter der traurigen Nachricht auf der campuscataux Seite, für einen Bronzeabguss der CampusCat, sto? auf viel positives Feedback und 230 Likes, der Kommentar: ?Campus cat Statue Button“ wurde über 250 Mal geliked. Etliche weitere Kommentare ?u?erten hierzu den selben Wunsch.5
Es ist die Pflicht der Studierendenvertretung diesem explizitem Wunsch der Studierenden nachzukommen und gemeinsam mit der Universit?t eine ad?quate Erinnerung an Leon zu schaffen, der die Universit?t über viele Jahre bereicherte. Wir verabschieden uns in Trauer von Leon, komm gut rüber über die Regenbogenbrücke.
1?https://www.hallo-augsburg.de/campus-cat-augsburg-wo-ist-die-campus-cat-der-uni-augsburg_yGM
2?https://www.facebook.com/CampusCatAux/
3?https://unishop-augsburg.com/accessoires/accessoires/7/campus-cat
4?https://hohe-tiere.pinguinpod.de/2021/08/campus-cat-der-kater-im-hoersaal/
5?https://www.instagram.com/campuscataux/

Stellungnahme zum Antrag ?Gloryholes im H?rsaalzentrum“

Mit der nachfolgenden Stellungnahme positioniert sich der Studentische Konvent zu den Geschehnissen im Zusammenhang mit dem Antrag ?Gloryholes im H?rsaalzentrum“ sowie der Thematik, die durch diesen aufgekommen ist.

Stellungnahme:

Der Studentische Konvent erachtet es als wichtig, sich mit queeren Thematiken auseinanderzusetzen. Dazu geh?rt ein heteronormativit?tskritischer Diskurs an der Uni – ein Problembewusstsein für Heteronormativit?t: Dies ist ein gesellschaftliches System, das queere Menschen unsichtbar macht, in ihrer Entfaltung unterdrückt und ihnen Gewalt zufügt.

Mit gro?er Verwunderung nehmen wir daher nun das bundesweite Interesse im Internet und der Presse an einem Antrag wahr, der noch gar nicht im Studentischen Konvent diskutiert und abgestimmt wurde. Dass diesem Antrag dabei mit einer Mischung an Belustigung und moralisierender Abscheu und Ekel begegnet wird, kann anhand der Wortwahl zum Teil mit queerfeindlichen Einstellungen erkl?rt werden, die immer noch tief in unserer Gesellschaft verankert sind. Au?erdem zeigt sich ein Unverst?ndnis über die Strukturen und Funktionsweise der Studierendenvertretung und wenig Wille, diese genauer zu recherchieren: Zun?chst haben alle Studierenden ein Antragsrecht, der betreffende Antrag ist nicht als ?Position der Augsburger Studierendenvertretung“ zu verstehen.

Queere Studierende erleben t?glich Diskriminierung am Campus. Beispiele dafür sind die Unm?glichkeit, die RZ-Kennung, also den Namen des Uni-Accounts, an einen neuen Vornamen anpassen zu lassen und die ausschlie?lich bin?r-gegenderten Toiletten. Diese und andere Probleme, die vor allem queere Studierende, aber auch andere Universit?tsangeh?rige, betreffen, müssen sichtbar gemacht und gel?st werden.

Der Studentische Konvent freut sich über die diskursive Anregung durch den Antrag ?Gloryholes im H?rsaalzentrum“, der das nicht-heteronormative Ausleben von Sexualit?t auf die Tagesordnung setzt und steht dafür ein, dass alle Studierenden der Universit?t ihr Antragsrecht weiterhin frei nutzen k?nnen.

Dass genau dieser Tagesordnungspunkt aus den Themen der n?chsten Konventssitzung gegriffen und aufs Sch?rfste kritisiert wird, zeigt wieder einmal, dass studentische Belange in der Gesellschaft wenig Beachtung finden – es sei denn, sie behandeln Themen, die als Kuriosum berichtet werden k?nnen, wie etwa das Ausweichen auf Zeltpl?tze bei eklatanter Wohnungsnot. Es ist bezeichnend, dass auch queere Belange offenbar bei vielen in diese Kategorie fallen. Diese Aufmerksamkeit fehlt auch bei aktuellen dringenden Problemen, wie der dramatischen studentischen Armut, der nicht mit ad?quaten Anpassungen beim BAF?G begegnet wird und die durch Zinserh?hungen beim KfW-Studienkredit auf über 9% sogar noch befeuert wird.

Ein weiterer Missstand, den wir an dieser Stelle unterstreichen wollen, ist die fehlende Partizipationsm?glichkeit der Studierenden an den universit?ren Strukturen. Die Beschlüsse des studentischen Konvents formulieren lediglich ein studentisches Anliegen gegenüber der Universit?tsleitung und interessierten ?ffentlichkeit. Die Umsetzung ist nicht bindend, wir sind vom Wohlwollen der Universit?tsleitung abh?ngig. Wenn die Universit?tsleitung ein studentisches Anliegen nicht teilt, kann sie den entsprechenden Antrag ohne Weiteres ignorieren. Das hat konkrete Nachteile für die Studierendenschaft, die zwar mit Abstand die gr??te Statusgruppe an einer Universit?t darstellt, deren Einfluss auf universit?re Entscheidungsprozesse aber marginal ist: W?hrend der Corona-Pandemie beispielsweise wurde die studentische Perspektive auf die Ma?nahmenpolitik der Universit?tsleitung ausgeblendet, obwohl insbesondere Studierende die Konsequenzen dieser Entscheidungen getragen haben. Auch auf diesen fundamentalen Missstand soll an dieser Stelle aufmerksam gemacht werden.

Abschlie?end verurteilt der Studentische Konvent jegliche offen rechtsextremen, behindertenfeindlichen und menschenfeindlichen Kommentare, die in gro?er Zahl geschrieben wurden. Es ist von gro?er Bedeutung, in der momentanen ?ffentlichen Debatte queere und explizit auch trans* Leben zu schützen und für eine queerfreundliche Universit?t einzustehen.

Begründung:
Der Newsletter des Studentischen Konvents, der am Montag, den 22.10.2023, vom Pr?sidium des Studentischen Konvents an alle Studierenden der Universit?t Augsburg versandt wurde, enthielt als ein Thema der Sitzung am 25.10.2023 den Antragstitel ?Gloryholes im H?rsaalzentrum“, was zu einer gro?en medialen Reaktion führte. Dieser Antrag soll dem Studentischen Konvent die M?glichkeit geben, sich zu den Geschehnissen, als auch der Thematik des Antrags unabh?ngig von dessen Beschlussausgang positionieren zu k?nnen.

In Zusammenhang mit diesem Thema gibt es eine Pressemitteilung des Pr?didiums des Studenktichen Konvents, die ihr hier finden k?nnt.

Gesch?ftsordnungs?nderungsantrag: Erg?nzung des § 6

§ 6 Grundsatz der Nicht-?ffenltichkeit der Gesch?ftsordnung des Studentischen?Konvents soll ein weiterer Absatz hinzugefügt werden.

(2b)
Neben den Mitgliedern des Studentischen Konvents k?nnen bei nicht ?ffentlichen?Sitzungen die Mitglieder des AStA-Vorstands, die Referent*innen des AStA und die?vom Studentischen Konvent in andere Organe entsandten Studierenden teilnehmen.?Die Verschwiegenheitspflicht aus § 1 Abs. 5 gilt für die in Satz 1 genannten?Personen entsprechend.

Begründung:
Von den Mitgliedern des AStA-Vorstands, den Referent*innen des AStA und den vom Studentischen Konvent in andere Organe entsandten Studierenden wird erwartet, dass diese über deren T?tigkeit dem Studentischen Konvent berichten. Hierfür ist es notwendig, dass diese an den Sitzungen teilnehmen k?nnen. Mit dieser Regelung würde die gelebte Praxis diese Vertreter*innen als G?st*innen zugelassen zu werden obsolet und in unserer Gesch?ftsordnung festgeschrieben.

Gesch?ftsordnungs?nderungsantrag: Abstimmungen

Satz 2 des § 15 der Gesch?ftsordnung des Studentischen Konvents, soll wie folgt?abge?ndert werden.

2Enthaltungen werden bei der Beschlussfassung berücksichtigt; sind die Mehrzahl?der abgegeben Stimmen Enthaltungen, so gilt die Abstimmung als ergebnislos.?3Bei?Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt.

Die bestehenden S?tze 3 bis 5 sollen zu den S?tzen 4 bis 6 werden.

Begründung:
Entfallen in einer Abstimmung eines Antrags mehr Stimmen auf Enthaltung als Zustimmungen oder Ablehnungen so sollte solch ein Antrag nicht als Angenommen oder Abgelehnt betrachtet werden. Der Ausdruck einer Enthaltungsmehrheit im Studentischen Konvent ist ein Zeichen dafür, dass eine Debatte nicht hinreichend geführt wurde, um eine Entscheidung zu f?llen oder dass das behandelte Thema keine hinreichende Relevanz hat. In diesen F?llen sollte die Abstimmung als ergebnislos betitelt werden.

Gesch?ftsordnungs?nderungsantrag: Anpassungen

Der Begriff Pr?sident*in soll an allen Stellen der Gesch?ftsordnung durch den?Begriff Vorsitzende*r ersetzt werden.

In § 2 Begriffe soll der Begriff Fachschaftenr?te durch Fachschaftenr?t*innen?ersetzt werden.

Die 1. Anlage soll zu Kapitel VIII. Fakult?tsberater*innen werden. Artikel 1?wird demnach § 22a und Artikel 2 § 22b. Das bisherige Kapitel VIII. wird dann zu?Kapitel IX. Verweise auf die Anlage müssen angepasst werden.

Begründung:
In der Gesch?ftsordnung wird an mehreren Stellen der Begriff Pr?sident*in verwendet. Auch wenn im Sprachgebrauch die*der Vorsitzende verwendet wird, sollte an allen Stellen in der Gesch?ftsordnung Vorsitzende*r gebraucht werden, da die*der Pr?sident*in in der Gesch?ftsordnung nicht definiert ist.
Alle Benennungen in der Gesch?ftsordnung sind in gendergerechter Sprach formuliert. Der Begriff Fachschaftenr?te jedoch nicht. Auch dieser soll in gendergerechter Sprache dort niedergeschrieben werden.
Die Anlage ist einfach unsch?n, weshalb diese in die Gesch?ftsordnung integriert werden soll. Die Fakult?tsberater*innen tauchen unter § 2 Begriffe, weshalb gerechtfertigt ist, dass diese auch innerhalb der Gesch?ftsordnung definiert werden.

Ver?ffentlicht von

Dieser Artikel wurde ver?ffentlicht vom Pr?sidium des?Studentischen Konvents.

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