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Ibero-Romanische Kulturstudien (M.A.)

Studieninhalt

Der forschungsorientierte Masterstudiengang ?Ibero-Romanische Kulturstudien“ (IRK) richtet sich an Studierende mit einem Interessensschwerpunkt auf (inter?)kulturellen Themen, die vergleichend-transnationale Kompetenzen mit Bezug auf die Iberische Halbinsel und Lateinamerika erwerben wollen. Neben spanisch- und portugiesischsprachigen Medien und Soziokulturen werden auf philologischer Grundlage im Besonderen die transatlantischen Beziehungen zwischen Europa, Amerika sowie Afrika fokussiert, die sowohl aus historischer wie aktueller Perspektive unter Einbezug (post-)kolonialer wie (trans-)arealer Aspekte untersucht werden.

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Berufsperspektiven:

  • Forschung u. Lehre
  • Intern. Zusammenarbeit
  • Kulturaustausch & Austauschdienste
  • Auslandsbeziehungen
  • Bildungswesen
  • Diversity- & Kulturmanagem.
  • Textmanagem. & Redaktion
  • Verlagswesen & Buchhandel
  • Archive & Bibliotheken
  • Tourismus
  • ?ffentlichkeitsarbeit
Fakten zum Studiengang
Name: Ibero-Romanische Kulturstudien
Studienabschluss: Master of Arts (M.A.)
Studienform: Vollzeit
Unterrichtssprache: Deutsch Portugiesisch Spanisch
Studienbeginn: Wintersemester, Sommersemester
Regelstudienzeit: 4 Semester
Zulassungsmodus: Zulassungsfrei
Deutschkenntnisse (Mindestanforderungen): B 2
Hinweise: Zugangsvoraussetzungen gem?? § 4 der Prüfungsordnung. Einführungsveranstaltungen finden kurz vor Beginn der Vorlesungszeit statt: www.uni-augsburg.de…. Vorlesungsbeginn: https://www.uni-aug…
Bewerbungsschluss Sommersemester: 01. M?rz
Bewerbungsschluss Wintersemester: 15. September

Bewerbungsunterlagen

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  1. Bachelorzeugnis oder vergleichbarer Studienabschluss
    Einen überdurchschnittlichen ersten berufsqualifizierenden in- oder ausl?ndischen Abschluss mit einem Anteil von mindestens 60 Leistungspunkten aus einer Philologie wie Ibero-Romanistik, Hispanistik, Lusitanistik, Lateinamerikanistik, Komparatistik etc., der Geschichte, insbesondere Iberische und Lateinamerikanische Geschichte, der Ethnologie, den Politikwissenschaften oder aus sonstigen F?chern wie beispielsweise Europa- und Lateinamerika-Studien oder (Trans-]Area-Studies, deren Inhalte mit den Vorstehenden vergleichbar sind.
    Ein überdurchschnittlicher Abschluss ist gegeben, wenn der Bewerber oder die Bewerberin mit der auf der Grundlage der Prüfungsordnung des grundst?ndigen Studiums erzielten Gesamtnote zu den besten 50 von Hundert der Absolventen und Absolventinnen des jeweiligen Prüfungsjahrgangs geh?rt; der Nachweis erfolgt durch eine Best?tigung der zust?ndigen Prüfungsbeh?rde. Dieser Nachweis gilt als erbracht, wenn die Gesamtnote 2,5 oder besser lautet.
  2. Nachweise Sprachkenntnisse: Spanisch (C1) und/oder Portugiesisch (C1).
    Der Nachweis von Spanisch- oder Portugiesisch-Kenntnissen muss auch bei Zweit- bzw. Muttersprachler*innen erfolgen, wenn diese sich mit einem deutschen Hochschulabschluss bzw. einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung bewerben, und kann über einen entsprechend einschl?gigen (fremdsprachen)philologischen Studienabschluss – bspw. Ibero-Romanistik, Hispanistik, Lusitanistik im Hauptfach (bzw. als Nebenfach: mind. 60 LP in der jew. Sprache) – oder wenn ein Abschluss einer Hochschule aus dem jeweiligen Sprachraum vorliegt, nachgewiesen werden.


Das Studienabschlusszeugnis oder einer der Sprachnachweise kann nachgereicht werden, i.d.R. sp?testens bei der Einschreibung. Bewerber*innen, die im laufenden Semester einen Bachelor- oder einen anderen gleichwertigen Hochschulabschluss erwerben, k?nnen sich mit ihrem "Transcript of Records" bzw. von der Universit?t gestempelten ?bersicht über Studienleistungen/Studienmodule mit Berechnung der Durchschnittsnote bewerben, wenn sie bereits mindestens 140 Leistungspunkte erfolgreich erworben haben. Sie werden unter der Bedingung vorl?ufig zugelassen, dass sie den Abschluss eines Studiengangs bis zum Ende des ersten Semesters nachweisen, das auf ihre Immatrikulation in den Masterstudiengang ?Ibero-Romanische Kulturstudien“ folgt.

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  1. Bachelorzeugnis oder gleichwertiger Studienabschluss in beglaubigter Kopie bzw. vereidigter ?bersetzung, wenn die Originale nicht auf Deutsch oder Englisch verfasst sind?(Ausnahme: China, Vietnam und Mongolei nur mit Original der APS-Bescheinigung)
    Einen überdurchschnittlichen ersten berufsqualifizierenden in- oder ausl?ndischen Abschluss mit einem Anteil von mindestens 60 Leistungspunkten aus einer Philologie wie Ibero-Romanistik, Hispanistik, Lusitanistik, Lateinamerikanistik, Komparatistik etc., der Geschichte, insbesondere Iberische und Lateinamerikanische Geschichte, der Ethnologie, den Politikwissenschaften oder aus sonstigen F?chern wie beispielsweise Europa- und Lateinamerika-Studien oder (Trans-]Area-Studies, deren Inhalte mit den Vorstehenden vergleichbar sind.
    Ein überdurchschnittlicher Abschluss ist gegeben, wenn der Bewerber oder die Bewerberin mit der auf der Grundlage der Prüfungsordnung des grundst?ndigen Studiums erzielten Gesamtnote zu den besten 50 von Hundert der Absolventen und Absolventinnen des jeweiligen Prüfungsjahrgangs geh?rt; der Nachweis erfolgt durch eine Best?tigung der zust?ndigen Prüfungsbeh?rde. Dieser Nachweis gilt als erbracht, wenn die Gesamtnote 2,5 oder besser lautet.
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  2. Auflistung aller erbrachten Studienleistungen ("Transcript of Records" in vereidigter ?bersetzung, wenn die Originale nicht auf Deutsch, Englisch, Franz?sisch, Spanisch oder Italienisch verfasst sind)
  3. Nachweis über Deutschkenntnisse (DSH 2, TestDaF 4 bzw. gleichwertiges Zertifikat; Hinweise zur DSH-Prüfung an der Universit?t Augsburg)
  4. Nachweis von Sprachkenntnissen: Spanisch (C1) und/oder Portugiesisch (C1).
    Der Nachweis von Spanisch- oder Portugiesisch-Kenntnissen muss auch bei Zweit- bzw. Muttersprachler*innen erfolgen, wenn diese sich mit einem deutschen Hochschulabschluss bzw. einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung bewerben, und kann über einen entsprechend einschl?gigen (fremdsprachen)philologischen Studienabschluss – bspw. Ibero-Romanistik, Hispanistik, Lusitanistik im Hauptfach (bzw. als Nebenfach: mind. 60 LP in der jew. Sprache) – oder wenn ein Abschluss einer Hochschule aus dem jeweiligen Sprachraum vorliegt, nachgewiesen werden.
  5. Der Nachweis über Deutschkenntnisse (vgl. Nummer 4) muss sp?testens zum Zeitpunkt der Immatrikulation vorliegen.

Der Nachweis über Deutschkenntnisse (vgl. Nummer 3) muss sp?testens zum Zeitpunkt der Immatrikulation vorliegen.

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Das Studienabschlusszeugnis?kann nachgereicht werden.

Die Bewerbungsunterlagen müssen als Upload bei der?Online-Bewerbung?eingereicht werden.

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Zur Online-Bewerbung

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Kontakt Fachstudienberatung

Wissenschaftlicher Mitarbeiter
Romanische Literaturwissenschaft (Spanisch / Portugiesisch)

Kontakt Prüfungsamt

Kremena Stanev
Studieng?nge der Phil.-Hist. Fakult?t
Referat I/7 Zentrales Prüfungsamt C
Katarina Sertic
Studieng?nge der Phil.-Hist. Fakult?t
Referat I/7 Zentrales Prüfungsamt C

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