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Bewerbung Deutschlandstipendium

Sie interessieren sich für eine F?rderung durch das Deutschlandstipendium?
Oder?soll Ihre bestehende F?rderung durch ein Deutschlandstipendium der Universit?t Augsburg fortgesetzt werden?

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Dann k?nnen Sie sich vom 29.04.2024, 12.00 Uhr, bis 13.05.2024, 12.00 Uhr, bewerben.

Lesen Sie bitte folgende Informationen vor Ihrer Antragstellung ganz genau durch.

  • Bewerben k?nnen sich immatrikulierte Studierende der Universit?t Augsburg und Studienbewerber, die vor der Aufnahme des Studiums an der Universit?t Augsburg stehen.
  • Promotionsstudierende k?nnen nicht durch ein Deutschlandstipendium gef?rdert werden.
  • Eine F?rderung kann nur innerhalb der Regelstudienzeit erfolgen. Es gelten die Corona-bedingten Sonderregelungen zur Verl?ngerung der Regelstudienzeit.
  • Nach dem Stipendienprogramm-Gesetz ist eine begabungs- und leistungsabh?ngige Doppelf?rderung ausgeschlossen (ausgenommen F?rderung nach dem BAf?G sowie F?rderung, deren Summe einen Monatsdurchschnitt von 30 Euro unterschreitet).
  • Eine Weiterf?rderung kann nur im bislang gef?rderten Studiengang erfolgen. Wenn Sie den Studiengang wechseln (Beispiel: Sie wurden bislang im Bachelorstudiengang gef?rdert und nehmen?danach einen Masterstudiengang = neuer Studiengang?auf), dann stellen Sie bitte einen?Antrag auf Neuf?rderung für den neuen?Studiengang.
  • Füllen Sie das Online-Bewerbungsformular 2024/25 vollst?ndig aus.
  • Für den Fall, dass Sie das Online-Bewerbungsformular mehrmals ausfüllen und abschicken, gilt die letzte Version als die einzig gültige.
  • Sonderfall: Bewerbung für zwei aufeinander folgende Studieng?nge
    Falls Sie im Wintersemester 2024/25 eine Weiter- bzw. Neuf?rderung beantragen und im Sommersemester 2025 in einem anderen Studiengang gef?rdert werden wollen (z.B. beim ?bergang vom Bachelor- zum Masterstudium), dann müssen Sie zwei Antr?ge einreichen. In diesem Fall schreiben Sie beim Antrag auf F?rderung im Wintersemester 2024/25 im Online-Formular direkt hinter Ihre Matrikelnummer ?WiSe“. Beim Antrag für eine F?rderung im Sommersemester 2025 erg?nzen Sie die Matrikelnummer um ?SoSe“. In diesem Fall werden beide Antr?ge (jeweils in der letzten Version) als gültig akzeptiert.
  • Sonderfall: Abiturientinnen und Abiturienten
    1. Wenn Sie noch keine Bewerbernummer der Universit?t Augsburg haben, so tragen Sie im Feld ?Matrikelnummer/Bewerbernummer“ (3. Pflichtfeld) Ihr 8-stelliges Geburtsdatum ohne Punkte und unmittelbar dahinter Ihre Initialen ein. Beispiel: 01071992HM = Eintrag von Hans Mustermann, der am 1. Juli 1992 geboren wurde.
    2. Sollten Sie noch keine Hochschulzugangsberechtigung in H?nden haben, so tragen Sie im Feld ?Schulabschluss“ den Abschluss ein, den Sie in Kürze (voraussichtlich) erhalten werden.
    3. Lassen Sie sich bitte eine aktuelle Best?tigung Ihrer Schule über Ihre bis dato erbrachten Leistungen (Notendurchschnitt) ausstellen, und tragen Sie im Feld ?Schulabschlussnote“ im Online-Bewerbungsformular diesen Notendurchschnitt ein.

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  • Ausdruck des vollst?ndig ausgefüllten (zuletzt gültigen) Online-Bewerbungsformulars mit Unterschriften, bei zwei Bewerbungen entsprechend die beiden Ausdrucke
  • Immatrikulationsbescheinigung (NICHTStudienbescheinigung!), falls Sie bereits an der Universit?t Augsburg eingeschrieben sind
  • Sollte Ihr Studiengang nicht über STUDIS verwaltetet werden, lassen Sie sich von Ihrem Studiengangsverantwortlichen die Summe aller bisher erbrachten Leistungspunkte sowie die Durchschnittsnote der prüfungsrelevanten Leistungen schriftlich best?tigen, und fügen Sie diese Best?tigung Ihrer schriftlichen Bewerbung bei.
  • Falls vorhanden: Nachweise, die Ihr (gesellschaftliches) Engagement oder sonstige relevante au?eruniversit?re T?tigkeiten / Leistungen (z.B. Praktikumszeugnis, Urkunden) belegen
  • Nachweise über im Ausland erworbene Leistungen, falls sie für den aktuellen Studiengang relevant sind (z.B. Hochschulzugangsberechtigung, Studienabschlüsse)
    Im Ausland erworbene Noten müssen vor der Bewerbung bereits von offizieller Stelle in das deutsche Notensystem umgerechnet sein. Sollte Ihre Hochschulzugangsberechtigung noch nicht in das deutsche Notensystem umgerechnet sein, wenden Sie sich bitte an die Studierendenkanzlei der Universit?t Augsburg.
  • Nachweise über bereits erfolgte Studienabschlüsse (z.B. Bachelorzeugnis) oder Vor- / Zwischenprüfungen (z.B. Vordiplom, Magistervorprüfung)
  • Nachweise über Studienleistungen, die Sie an anderen deutschen Hochschulen erbracht haben, falls diese für Ihren aktuellen Studiengang relevant sind.
  • Sollten Sie noch keine Hochschulzugangsberechtigung in H?nden haben, so fügen Sie bitte eine aktuelle Best?tigung Ihrer Schule über Ihre bis dato erbrachten Leistungen (Notendurchschnitt) bei.
  • Bitte schicken Sie die postalische Bewerbung?an:
    Dr. Gabriele H?fner
    Deutschlandstipendium
    Universit?t Augsburg
    Universit?tsstra?e 2
    86159 Augsburg
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  • Deadline für die Bewerbung ist Montag, der 13. Mai 2024, 12.00 Uhr. Sp?testens zu diesem Termin muss sowohl die Bewerbung in Papierform der Universit?t Augsburg vorliegen als auch das Online-Bewerbungsformular hochgeladen sein.
  • Versp?tete oder unvollst?ndig eingegangene Bewerbungen werden im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt.
  • Wenn Sie zum Bewerbungszeitpunkt im ersten oder zweiten Fachsemester studieren, brauchen Sie noch keine Leistungen in Ihrem aktuellen Studiengang nachweisen (und k?nnen dies m?glicherweise auch noch nicht).
  • Wenn Sie zum Bewerbungszeitpunkt im dritten Fachsemester oder h?her studieren und der in Ihrer Bewerbung angegebene Studiengang über STUDIS verwaltet wird, berechnet das Prüfungsamt zum Stichtag 19. Juni 2024 Ihre für das Deutschlandstipendium relevanten Leistungen (Notendurchschnitt und Leistungspunkte bzw. Punktedurchschnitt bei Jura) und übermittelt diese Leistungsangaben der für das Deutschlandstipendium an der Universit?t Augsburg zust?ndigen Stelle, so dass Sie nichts weiter nachweisen müssen.
    Sollten Sie bei Ihrer Bewerbung feststellen, dass bereits von Ihnen erbrachte Leistungen noch nicht in STUDIS erfasst sind, bitten Sie Ihren/Ihre jeweiligen/jeweilige Prüfer/in, den Eintrag zu veranlassen und dem Prüfungsamt bis sp?testens Ende Mai 2024 zu melden.
  • Wenn Sie zum Bewerbungszeitpunkt im dritten Fachsemester oder h?her studieren und der in Ihrer Bewerbung angegebene Studiengang nicht über STUDIS verwaltetet wird, lassen Sie sich von Ihrem Studiengangsverantwortlichen die Summe aller bisher erbrachten Leistungspunkte sowie die Durchschnittsnote der prüfungsrelevanten Leistungen schriftlich best?tigen, und fügen Sie diese Best?tigung Ihrer schriftlichen Bewerbung bei.
  • Für alle über STUDIS verwalteten Studieng?nge finden Sie ab dem 26. Juni 2024 im STUDIS-System unter "Studierendendaten" > "Allg. Daten und Prüfungen laden" > "Zeugnisse" > "Plus-Symbol" einen Eintrag > "Notendurchschnitt aller Prüfungen/Deutschland-Stipendium". Dahinter aufgeführt ist (Rechtswissenschaft ausgenommen) die Zahl der in die Notenberechnung eingegangenen Leistungspunkte sowie die Gesamtzahl der erbrachten und für die Deutschlandstipendium-Bewerbung relevanten Leistungspunkte (="LP in Note"/ "LP in Berechnung").
  • Bei Fragen zur Berechnung Ihrer Leistungen senden Sie bitte bis sp?testens 03. Juli 2024 eine E-Mail an gabriele.hoefner@uni-a.de
  • Heften Sie Ihre Bewerbung/en (jeweils) mit einem Heftstreifen zusammen (die gelochte Seite des Streifens nach au?en).
  • Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt. Reichen Sie deshalb nur einfache Kopien, keine Originaldokumente oder Beglaubigungen, ein.
  • Ihre Anzahl der Hochschul- bzw. Fachsemester sowie die Regelstudienzeit entnehmen Sie bitte Ihrer Immatrikulationsbescheinigung.
  • Zur Erkl?rung:
    Fachsemester sind alle Semester, die in einem bestimmten Studiengang absolviert werden. Urlaubssemester werden dabei nicht mitgerechnet.

    Hochschulsemester sind alle Semester, für die Studierende an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sind oder waren. Hochschulsemester enthalten also alle Fachsemester des aktuellen Studiengangs sowie die Semester, die ggf. in einem früheren Studiengang verbracht wurden. Ebenso geh?ren hierzu Urlaubssemester sowie die in einem Zweitstudium absolvierten Semester.
  • Nachreichungen?k?nnen nur?innerhalb der Bewerbungsfrist berücksichtigt werden.
  • Sollte sich Ihre Adresse w?hrend des Bewerbungsverfahrens ?ndern, teilen Sie uns bitte Ihre neue Adresse mit, damit wir den?Bescheid über eine Zu- oder Absage an die aktuelle Adresse schicken k?nnen.
  • Bewerbungen werden von Mitarbeitern der Universit?t nicht pers?nlich entgegen genommen! Bitte nutzen Sie den Postweg oder den blauen Briefkasten beim Infopoint.

Jede Bewerberin und jeder Bewerber kann maximal 100 Punkte erreichen, davon

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  • bis zu 60 Punkte aus den (Studien-)Leistungen
  • bis zu 10 Punkte aufgrund besonderer Erfolge, von Auszeichnungen und Preisen, einer vorausgegangenen Berufst?tigkeit oder von Praktika
  • bis zu 15 Punkte, wenn (gesellschaftliches) Engagement nachgewiesen werden kann
  • bis zu 15 Punkte, wenn besondere pers?nliche oder soziale Umst?nde vorliegen

Die Gespr?che mit potenziellen F?rderern sind im vollen Gange und keinesfalls abgeschlossen, so dass wir mit weiteren F?rderzusagen rechnen.

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Bislang stehen für den F?rderzeitraum Wintersemester 2024/25 und Sommersemester 2025 folgende Stipendien zur Verfügung:

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  • 3 Stipendien für die Juristische Fakult?t
  • 1 Stipendium für die Mathematisch-Naturwissenschaftlich-Technische Fakult?t
  • 2 Stipendien für die Wirtschaftswissenschaftliche Fakult?t
  • 3 Stipendien für die Wirtschaftswissenschaftliche Fakult?t oder den Studiengang Rechts- und Wirtschaftswissenschaften
  • 1 Stipendium für die Philologisch-Historische Fakult?t
  • 9 Stipendien für das Institut für Informatik
  • 4 Stipendien für das Institut für Physik
  • 2 Stipendien für das Institut für Mathematik
  • 1 Stipendien für den Studiengang Rechtswissenschaften
  • 1 Stipendium für den Studiengang Klima- und Umweltwissenschaften
  • 1 Stipendium für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre
  • 1 Stipendium für die Studieng?nge Global Bussiness Management oder Betriebswirtschaftslehre
  • 1 Stipendium für die Studieng?nge Mathematik oder Wirtschaftsmathematik
  • 1 Stipendium für die Masterstudieng?nge Mathematik, Physik oder Informatik
  • 1 Stipendium für den Masterstudiengang Informatik
  • 2 Stipendien für den Masterstudiengang Sozialwissenschaften: Konflikte in Politik und Gesellschaft
  • 3 Stipendien für den Studiengang Musik
  • 23 ungebundene Stipendien, d.h. Stipendien, die an alle Studieng?nge vergeben werden k?nnen

Kontakt

Karin Bintakies
Leitung Referat I/6: Stipendienangelegenheiten
Referat I/6 Stipendienangelegenheiten

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