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Das Netzwerk der Beauftragten für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst

Die Fragen von Gleichberechtigung besch?ftigen Menschen in allen universit?ren Netzwerken. Um aus Fragen und Anliegen?Dialog und Ver?nderung werden zu lassen, sind verschiedene interne und externe Gremien?mit dem Thema Gender und Equity besch?ftigt.

Hier sind Ihre Ansprechpartner*innen der Universit?t Augsburg sowie ein ?berblick über die wichtigsten Netzwerke, mit denen sie zusammenarbeiten:

Die? Beauftragten für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst werden laut Bayerischem Hochschulgesetz vom Fakult?tsrat aus dem Kreis des an der Hochschule hauptberuflich t?tigen wissenschaftlichen und künstlerischen Personals gew?hlt. Sie sind stimmberechtigte Mitglieder im Fakult?tsrat sowie allen Berufungskommissionen und im Frauenbeirat. Dort vertreten sie die Interessen der Fakult?t und vice versa.

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Jede Fakult?t w?hlt eine/n Beauftragte/n für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst und eine oder zwei Stellvertreter*innen. Diese setzen sich ehrenamtlich für die F?rderung und Unterstützungen von Frauen in der Wissenschaft ein. Ihr Ziel ist es, strukturelle Benachteiligung von Frauen in der Wissenschaft abzubauen und den Frauenanteil an Professuren zu erh?hen. Dieser lag an der Universit?t Augsburg 2018 noch bei 21% und steigt seitdem langsam weiter an.?

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Die?Beauftragten für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst in den Fakult?ten vertreten zum einen die Interessen ihrer Fakult?t im Frauenbeirat und zum anderen bringen die Anregungen des Frauenbeirats u.a. in den Fakult?tsrat ein. Zu ihren Hauptaufgaben geh?rt die Beteiligung an den Berufungsverfahren. Sie beraten die Berufungskommission und achten darauf, dass Frauen im Verfahren nicht benachteiligt werden. Dabei behalten sie im Blick, wie viele Frauen sich beworben haben und wie viele Frauen zu Vorstellungsgespr?chen eingeladen werden. Bei gleicher Qualifikation setzen sie sich dafür ein, dass eine Frau berufen wird. Auch bei Einstellungsverfahren für Mittelbaustellen sind die Beauftragte für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst der Fakult?ten dafür zust?ndig, die Bewerbungsunterlagen zu sichten und sicher zu stellen, dass die Verfahren geschlechtergerecht ablaufen. ?

Auch die Nachwuchsf?rderungen von Frauen stellt eine wichtige Ma?nahme dar. So k?nnen die Beauftragte für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst der Fakult?ten beispielsweise Tagungs- oder Reisekosten übernehmen oder Workshops und Coachings finanzieren. Zudem konzipieren und evaluieren sie Ma?nahmen für die Vereinbarung von Familie und Beruf. Weitere Informationen zu Unterstützungs- und F?rderm?glichkeiten finden Sie auf den Seiten des Büros für Chancengleichheit.

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? Universit?t Augsburg

Der Frauenbeirat setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:

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- der/dem Universit?tsfrauenbeauftragten

- der Fakult?tsfrauenbeauftragten

- Vertreter*innen des wissenschaftsstützenden Bereichs

- Vertreter*innen der Studierendenschaft

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Der Frauenbeirat ber?t und koordiniert die Arbeit der Frauenbeauftragten und der Gleichstellungsbeauftragten und erstellt die Vorschlagsliste für die Wahl der Frauenbeauftragten der Universit?t.

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Der Frauenbeirat ist in der Grundordnung der Universit?t Augsburg verankert und tagt 1-2x pro Semester. Hier diskutieren die Frauenbeauftragten gemeinsam mit dem/der Leiter*in des Büros für Chancengleichheit, den für das wissenschaftsstützende Personal zust?ndigen Gleichstellungsbeauftragten und Vertreter*innen der Studierendenschaft Themen der Geschlechtergerechtigkeit. Es werden Informationen ausgetauscht und L?sungsvorschl?ge für konkrete Aufgabenstellungen erarbeitet z.B. Nachwuchsf?rderung, fakult?tsübergreifende Aktivit?ten, juristische Fragen, Antidiskriminierung, Konfliktmanagement u.v.m.. Au?erdem schl?gt der Frauenbeirat Kandidat*innen für das Amt der Universit?tsfrauenbeauftragten bzw. der Stellvertreter*innen zur Wahl in der Erweiterten Universit?tsleitung vor. ?

1996 wurde das Amt der/des Gleichstellungsbeauftragten im Bayerischen Gesetz verankert und fest etabliert. Die Bestellung erfolgt immer für 3 Jahre. Im Fokus der Arbeit stehen die Mitarbeiter*innen, die wissenschaftsstützend arbeiten.

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Nach § 15 Abs. 4 der Grundordnung der Universit?t Augsburg ist die/der Gleichstellungsbeauftragte zust?ndig für Angelegenheiten mit Bedeutung für die Gleichstellung. Sie/er achtet im Rahmen der gesetzlich vorgegebenen M?glichkeiten auf die Umsetzung der Gleichstellung, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und die Sicherung der Chancengleichheit.

Seit über 30 Jahren vertritt die Landeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Bayerischen Hochschulen (LaKoF Bayern) die Interessen von Wissenschaftlerinnen, Studentinnen und Frauen des wissenschaftsstützenden Personals auf Landesebene. Sie nimmt durch Stellungnahmen, Empfehlungen und Konzepte Einfluss auf die gleichstellungspolitische Diskussion im Bereich der Hochschulen in Bayern und darüber hinaus. Die LaKoF Bayern trifft sich regelm??ig mindestens zwei Mal im Jahr. Mitglieder sind die Frauenbeauftragten der Universit?ten und der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften sowie der Beirat, in dem die Gleichstellungsbeauftragten der bayerischen Hochschulen zusammengeschlossen sind.?

Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen e.V. (bukof)

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Mitglieder der?bukof sind die Hochschulen, vertreten durch:

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- Frauenbeauftragte / Gleichstellungsbeauftragte / Frauenvertreterinnen

- Mitarbeiter*innen in Gleichstellungsbüros / Frauenbüros an Hochschulen

- Funktionstr?ger*innen in den Bereichen der Frauenf?rderung / Gleichstellung an Hochschulen

- Mitarbeiter*innen von Gesch?ftsstellen der Landeskonferenzen, sofern sie arbeitsrechtlich Angeh?rige einer Hochschule sind

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Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:

- Beratung und Beschlussfassung zu fachlichen und strategischen Fragen und inhaltlicher Ausrichtung der bukof

- Einrichtung von Kommissionen, Bestellung der Kommissionssprecherinnen und Entscheidung über die Weiterführung von Kommissionen

- Verabschiedung des Budgets

- Entgegennahme des j?hrlichen Rechenschaftsberichtes des Vorstandes und Entscheidung über dessen Entlastung

? Wahl des Vorstandes

- Beratung und Beschlussfassung über die der Satzung nachgeordneten Ordnungen (z. B. Wahlordnung, Gesch?ftsordnung)

Aufgaben des Referats
- Organisation von verschiedenen Veranstaltungen und Projekten zu den Themen Gender und Gleichstellung, intersektionaler Feminismus und Anti-Sexismus
- Vernetzung mit anderen Organisationen und Initiativen (sowohl innerhalb der Stadt Augsburg als auch überregional)
- Austausch über feministisch-politische Entwicklungen

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Das Referat für Gender und Gleichstellung organisiert jedes Semester ein vielseitiges Programm, das sich aus verschiedenen Veranstaltungen zusammensetzt. ?Zum Beispiel zeigen wir in gemütlicher Atmosph?re und mit Popcorn Filme mit anschlie?ender Diskussionsrunde. Wir organisieren verschiedene Vortrags- und Austauschformate und Workshops zu aktuellen politischen Entwicklungen und feministischen Themen. Mehrmals im Semester trifft man uns au?erdem an unserem Infostand an, wo wir unter anderem über Menstruation, Verhütung und Sexismus informieren.“

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E-Mail: gleichstellung@asta.uni-augsburg.de
Facebook: facebook.com/GenderGleichstellungAugsburg

Frauen waren lange Zeit rechtlich und real benachteiligt. Trotz der rechtlichen Gleichstellung und Verbesserungen besteht in vielen Bereichen noch immer ein Ungleichgewicht. Die Verwirklichung von tats?chlicher, gleichberechtigter Teilhabe von Frauen bei allen gesellschaftlichen Aufgaben ist nicht nur ein gesetzlicher Auftrag, sondern auch das ausdrückliche Ziel des Gleichstellungskonzeptes der Stadt Augsburg.

Gemeinsam mit zahlreichen Gruppierungen, Gremien, Initiativen, Bürgerinnen und Bürger sowie Besch?ftigten und Verantwortlichen der Stadt Augsburg unterstützt die Gleichstellungsstelle?durch gezielte Ma?nahmen, Angebote, ?ffentlichkeits- und Netzwerkarbeit diesen Weg hin zur tats?chlichen Chancengleichheit von Frauen und M?nnern.

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Seite der Gleichstellungskommission der Stadt Augsburg

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Die Gleichstellungskommission der Stadt Augsburg ist eine Stadtratskommission, die kommunale Prozesse und Ma?nahmen zur Umsetzung der Gleichstellung von Frauen und M?nnern in der Stadt Augsburg steuert und begleitet. Auch die Universit?t Augsburg ist, durch die Universit?tsfrauenbeauftragte, in der Kommission vertreten.?

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