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Der Fakult?tsrat kann die Lehrbef?higung bei Personen, die ihre Lehrbefugnis an einer anderen Universit?t oder einer gleichstehenden Hochschule des In- oder Auslandes erworben haben, unter Befreiung von einzelnen oder allen Habilitationsleistungen feststellen.

Nach Prüfung der vollst?ndigen Unterlagen durch den Fakult?tsrat, stellt die Medizinische Fakult?t gem?? BayHSchG Art. 65 Abs. 10 Satz?2 einen Antrag an die Universit?tsleitung. Die Entscheidung bezüglich Umhabilitation trifft die Pr?sidentin/ der Pr?sident der Universit?t Augsburg.

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Bitte stellen Sie Ihre jeweiligen Unterlagen gem?? der im Antragsformular angegebenen Anlagenreihenfolge als ein zusammenh?ngendes PDF-Dokument zusammen und senden Sie Ihre Unterlagen an folgende E-Mail Adresse: habilitation@med.uni-augsburg.de

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Nur vollst?ndige Unterlagen werden dem Fakult?tsrat in dessen Sitzung vorgelegt. Bitte beachten Sie die Einreichfristen.

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Sitzungstermine des Fakult?tsrat:

Mittwoch, 29.05.2024, (Einreichfrist: 10.05.2024)
Mittwoch, 26.06.2024, (Einreichfrist: 07.06.2024)
Mittwoch, 24.07.2024, (Einreichfrist: 05.07.2024)
Mittwoch, 25.09.2024, (Einreichfrist: 06.09.2024)

Kontakt

Dr. Romina Dintner
Forschung und Nachwuchsentwicklung & Akademische Angelegenheiten
Dekanat
Silke Sanders
Berufungsmanagement & Akademische Angelegenheiten
Dekanat
Brigitte Miller
Forschung und Nachwuchsentwicklung & Akademische Angelegenheiten
Dekanat

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