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Auslandssemester

Sie haben verschiedene M?glichkeiten, im Ausland zu studieren:

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  • ERASMUS mit MRM-Kooperationen
  • ERASMUS mit WiWi-Kooperationen
  • WeltWeit-Programm
  • Weitere Kooperationen der Uni Augsburg
  • "Free-Mover"

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Partneruniversit?ten und Bewerbungsmodalit?ten

Informationen zu Partneruniversit?ten und Bewerbungsmodalit?ten finden Sie auf den Seiten des Akademischen Auslandsamts der Universit?t Augsburg. Bitte informieren Sie sich dort über Ihr geplantes Auslandssemester.

Austausch-Kooperationen

Eine ?bersicht der Austausch-Kooperationen k?nnen Sie hier finden.

Bewerbung

Mehr Informationen zur Bewerbung finden Sie auf der "Erasmus+" -Seite des akademischen Auslandsamtes.

Ansprechpartner - Bachelor und Master

Ansprechpartner für Studierende des WING Bachelor- und Masterstudiengangs, die ein Auslandssemester planen, ist Herr Wietschel.

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Für allgemeine Fragen zu ERASMUS-Kooperationen und dem ERASMUS-Programm steht Ihnen Frau Hanik vom Akademischen Auslandsamt zur Verfügung.

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Anne Hanik M.A.
Erasmus Outgoing
Akademisches Auslandsamt
Dr. Lars Wietschel
ERASMUS-Koordinator WING
Institut für Materials Resource Management

Anerkennungsvereinbarung

Um die Anrechnung im Ausland erbrachter Leistungen zu gew?hrleisten, ben?tigen Sie unbedingt eine Anerkennungsvereinbarung.

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In einer Anerkennungsvereinbarung wird vor einem Auslandsaufenthalt vereinbart, welche Module im Ausland von Ihnen erbracht werden sollen. Diese Module werden – sofern sie bestanden wurden - in Ihrem WING-Studium angerechnet. Darüber hinaus ist ein Learning Agreement für einige F?rderm?glichkeiten - wie beispielsweise dem Auslands-BAf?G - verpflichtend vorzulegen.

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  1. Anerkennungsvereinbarung des Akademischen Auslandsamtes:
    Die Anerkennungsvereinbarung wird für die Abstimmung der im Ausland zu erbringenden Leistungen ben?tigt und bildet die Grundlage für die sp?tere Anrechnung. Leistungen, die entsprechend der Anerkennungsvereinbarung im Ausland erbracht wurden, werden (vorbehaltlich einer abweichenden Entscheidung des Prüfungsausschuss) angerechnet. Ohne eine Anerkennungsvereinbarung?k?nnen Leistungen aus dem Ausland nicht?anerkannt?werden.
    Hier finden Sie die Anerkennungsvereinbarung.?Laden Sie sich bitte die entsprechende Datei herunter, um diese ausfüllen zu k?nnen.

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  2. Learning Agreement:
    Das Learning Agreement wird i.d.R. für die Partner-Universit?t im Ausland ben?tigt, um dort studieren zu k?nnen. Darüber hinaus verlangen auch einige Beh?rden (z.B. BAf?G) dieses Learning Agreement als Nachweis für den Auslandsaufenthalt. Es wird auf Grundlage der Anerkennungsvereinbarung ausgefüllt und muss denselben Inhalt aufweisen. Sie erhalten das passende Formular für das Learning Agreement bei der - entsprechend dem gewünschten Programm (ERASMUS, Free-Mover, etc.) - zust?ndigen Stellen. Informieren Sie sich hierzu bitte selbst?ndig.
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?berlegen Sie sich bitte bei der Erstellung einer?Anerkennungsvereinbarung zun?chst, an welcher Universit?t Sie welche Veranstaltungen h?ren m?chten und vergleichen Sie die Veranstaltungen mit dem WING-Modulhandbuch. Aus Kapazit?tsgründen ist es dem WING-Team nicht m?glich mit Ihnen gemeinsam nach passenden Modulen zu suchen. D.h. von Ihnen wird ein sinniger Vorschlag ausgew?hlter Module, welche Sie für die Anerkennungsvereinbarung angemessen halten, erwartet.

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Entscheidend für die Anrechenbarkeit sind dabei:

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  • Der Inhalt der Veranstaltung (insb. im Hinblick auf das in Augsburg angebotene Portfolio an Modulen der jeweiligen Modulgruppe, in welche eine Veranstaltung einbebracht werden soll),
  • der Workload (Semesterwochenstunden (SWS)), und
  • die Credit Points (ECTS/LP). Es ist darauf zu achten, dass die Summe der erbrachten ECTS der Summe der anzurechnenden ECTS entspricht (z.B. bei Kursen mit 7,5 ECTS wechselnd auf- bzw. abrunden).

Vergleichen Sie bitte hierfür auch die Ausführungen zu den einzelnen Spezialisierungsbereichen in der Studien- und Prüfungsordnung.

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Mit den vorausgew?hlten Modulen, die Sie aus dem Ausland anerkannt haben m?chten, sowie den zugeh?rigen Daten (Inhalt, Workload und ECTS) k?nnen Sie sich an den für Sie zust?ndigen Verantwortlichen wenden.

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Im Ausland

Sollten Sie im Ausland andere Veranstaltungen als die in der Anerkennungsvereinbarung vereinbarten belegen, so ist eine sp?tere Anrechnung nur m?glich, wenn Sie dies vom entsprechenden Betreuer (s.u.) best?tigt bekommen. Hierzu ist eine Ab?nderung der Anerkennungsvereinbarung n?tig. Nehmen Sie daher bitte rechtzeitig Kontakt mit dem entsprechenden Betreuer auf.

In Deutschland

Nach Ihrer Ankunft in Augsburg k?nnen Sie sich entsprechend der Vorgaben und Formulare des Prüfungsamtes Ihre Leistungen anrechnen lassen. Vergessen Sie hierbei bitte nicht die Anerkennungsvereinbarung sowie s?mtliche Modulbeschreibungen und weiteren Infos mitzuschicken.

Besondere Hinweise zur Anrechnung von Leistungen

Wir weisen alle Studierenden darauf hin, dass es bei der Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen oftmals notwendig ist, die Notensysteme umzurechnen. Hierbei kann es zu Abweichungen kommen. Insbesondere auf ein in Schweden praktiziertes System sei hier verwiesen. Hierbei k?nnen i.d.R. nur 3 Zensuren erbracht werden: VG (sehr gut bestanden), G (bestanden) und U (nicht bestanden). Unabh?ngig von einer erreichten Punktzahl etc. wird die Note VG mit 1,0 die Note G mit 2,7 und U mit 5,0 umgerechnet.

Anerkennungsvereinbarung?für WING Bachelor Studierende

Bitte geben Sie an, ob Sie nach der alten PO oder nach der neuen PO studieren!

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Für?eine?Anerkennungsvereinbarung nach der alten PO wenden Sie sich bitte mit einem konkreten Vorschlag an Veranstaltungen an:

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  • Dr. Robert Horny, falls Sie Leistungen in den Bereich ?Design of Functional Materials & Products” (DOM) einbringen m?chten.
  • Dr. Lars Wietschel, falls Sie Leistungen in den Bereich ?Materials Resource Management“ (REM) einbringen m?chten.
  • David Fleckenstein,?falls Sie Leistungen in den Bereich ?Finance, Operations & Information Management“ (FOIM) einbringen m?chten.
  • Falls Sie?Leistungen in die Bereiche Soft Skills (D) und/oder Mech. Eng. (E) einbringen m?chten, wenden Sie sich bitte (zus?tzlich) an Lars Wietschel.
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Für?eine?Anerkennungsvereinbarung nach der neuen PO wenden Sie sich bitte mit einem konkreten Vorschlag an Veranstaltungen an:

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Anerkennungsvereinbarung?für WING Master Studierende

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Für eine Anerkennungsvereinbarung wenden Sie sich bitte mit einem konkreten Vorschlag an Veranstaltungen an:

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  • Dr. Robert Horny, falls Sie?Leistungen in den Bereich "Major Materials Engineering" bzw. "Minor Materials Engineering" einbringen m?chten.
  • Dr. Lars Wietschel, falls Sie?Leistungen in den Bereich "Major Management and Sustainability" bzw. "Minor Management and Sustainability" einbringen m?chten.
  • Falls Sie Leistungen sowohl in ?Major/Minor Materials Engineering“ als auch in ?Major/Minor Management and Sustainability“ einbringen m?chten, wenden Sie sich bitte zun?chst an Dr. Robert Horny und anschlie?end an Lars Wietschel.

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Alle Angaben ohne Gew?hr.

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