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Stipendien Chancengleichheit f¨¹r Frauen in Forschung und Lehre

Durch diese F?rderung soll es promovierten Frauen erm?glicht werden, ein zur Universit?tslaufbahn (Juniorprofessur oder Habilitation) bef?higendes Projekt zu beginnen, weiterzuf¨¹hren und/oder abzuschlie?en. Bewerberinnen sollen die Promotion in der Regel mindestens mit der Note ?sehr gut¡° (magna cum laude) innerhalb von vier Jahren abgeschlossen haben. Die Fakult?t, der das Projekt zuzuordnen ist, muss eine enge institutionelle Anbindung der Stipendiatin gew?hrleisten.


Die Mitwirkung der Stipendiatin in der Lehre f¨¹r die Dauer der F?rderung ist erw¨¹nscht (empfohlen werden 2 SWS). Grunds?tzlich haben die gef?rderten Nachwuchswissenschaftlerinnen ihre gesamte Arbeitskraft f¨¹r ihr wissenschaftliches Vorhaben einzusetzen. Abweichend davon kann eine ¨¹ber die empfohlene Lehrt?tigkeit hinausgehende bezahlte Lehrt?tigkeit von bis zu 4 SWS ausge¨¹bt werden. Eine Beeintr?chtigung der durch das Stipendium gef?rderten Qualifikationsarbeit muss ausgeschlossen sein. Die Kombination einer Teilzeitstelle mit einem Teil-Stipendium ist m?glich.

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  • Stipendienh?he: 2400 €
  • Kinderbetreuungszuschlag: 300 € f¨¹r das erste Kind und 100 € f¨¹r jedes weitere Kind unter 12 Jahren
  • Stipendiendauer: 1 Jahr

Unterlagen f¨¹r die Antragstellung

  • Stipendienantragsformular downloaden
  • Gutachten von (mindestens) zwei Universit?tsprofessor*innen, davon ein externes
  • eine den wissenschaftlichen Gepflogenheiten entsprechende Projektbeschreibung (Thema, Aufgabenstellung und Ziel, Untersuchungsmethoden, Vorarbeiten, Arbeits- und Zeitplan, max. 5 Seiten) sowie eine Einordnung des Stipendiums in den Gesamtkarriereplan
  • Publikationsliste
  • (tabellarischer) Lebenslauf
  • Stellungnahme zur engen institutionellen Anbindung der Stipendiatin durch die Fakult?t (z. B. DekanIn, LeiterInnen des Instituts, dem das Projekt zuzuordnen ist, oder ProfessorInnen im aktiven Dienst)
  • ggf. Best?tigung der Fakult?t, dass die Antragstellerin bei Erf¨¹llung der von ihr geforderten Voraussetzungen zum Habilitationsverfahren zugelassen wird
  • Kopien aller bisher erworbenen Hochschulzeugnisse
  • ggf. Geburtsurkunden der Kinder in Kopie
  • Vereinbarung zum Abschlussbericht (enthalten im Antragsformular)

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Stipendienantrag ? ? ? ??

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Antragsverfahren

Ihre Unterlagen ben?tigen wir in folgender Form:

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Digital als eine zusammenh?ngende PDF-Datei:

  • Hierf¨¹r f¨¹llen Sie das digitale Formular aus, speichern dieses als .pdf ab und f¨¹gen es mit allen anderen Unterlagen (siehe oben) in der o. g. Reihenfolge zusammen. Die digitale Version muss nicht unterschrieben werden.

In Papierform:

  • ben?tigen wir nur das Antragsformular ausgedruckt und unterschrieben sowie die Gutachten im Original. Bitte verwenden Sie keine Mappen oder Klarsichth¨¹llen.


Die Entscheidung ¨¹ber die eingegangenen Antr?ge trifft nach einem mehrstufigen Begutachtungsverfahren die Kommission f¨¹r Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs, der die Universit?tsfrauenbeauftragte als stimmberechtigtes Mitglied angeh?rt.

Allgemeine Hinweise

Voraussetzungen:

  • W?hrend des Bezugs des Stipendiums aus den o. g. Mitteln darf kein weiteres Stipendium bezogen werden.
  • In besonderen pers?nlichen Situationen (z. B. Elternzeit) kann das Stipendium als Teilzeitstipendium (50%) mit gek¨¹rzter Dotierung beantragt werden.

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Erwerbst?tigkeit:

  • Die gef?rderten Nachwuchswissenschaftlerinnen sollen ihre gesamte Arbeitskraft f¨¹r ihr wissenschaftliches Vorhaben einsetzen. Abweichend davon k?nnen Bezieherinnen eines Stipendiums f¨¹r Postdoktorandinnen oder?Habilitandinnen eine ¨¹ber die geforderte Lehrt?tigkeit hinausgehende bezahlte Lehrt?tigkeit von bis zu 4 SWS aus¨¹ben.
  • Bezieherinnen eines Stipendiums f¨¹r exzellenten wissenschaftlichen Nachwuchs k?nnen eine Erwerbst?tigkeit von bis zu 40 Stunden im Monat aus¨¹ben.
  • Antragstellerinnen, die zum Zeitpunkt der Bewerbung an der Universit?t Augsburg besch?ftigt sind, m¨¹ssen sich f¨¹r die Dauer der Inanspruchnahme des Stipendiums beurlauben lassen. Die Kombination einer halben Stelle (50%) und eines Teilzeitstipendiums (50%) sowie die Kombination eines Teilzeitstipendiums (50%) mit Elternzeit sind m?glich.

Teilnahme am Workshop-Programm KLeVer:

Wir erwarten, dass Sie an mindestens einem Angebot des KLeVer-Programms teilnehmen.

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Nutzung der Infrastruktur der Universit?t:

Dazu m¨¹ssen Sie leider selbst aktiv werden:

  • Sie ben?tigen ein Schreiben der Fakult?t oder des Lehrstuhls, an die/den Sie angebunden sind, zur Vorlage bei der EDV-Betreuung, die Ihre RZ-Kennung aktiviert/verl?ngert.
  • Daraufhin kann das Zebra einen Gastausweis ausstellen.?
  • Am Informationsschalter der Zentralbibliothek k?nnen Ihre Nutzungsrechte auf den Mitarbeitendenstatus erweitert werden k?nnen.

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Bewerberinnen mit ausl?ndischer Staatsangeh?rigkeit:
Sie k?nnen Antr?ge stellen, wenn die Bewerberin in das deutsche Wissenschaftssystem integriert ist, zum Zeitpunkt der Antragstellung ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland hat und hier eine wissenschaftliche Karriere anstrebt.

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Beratung:
Frauenbeauftragte und das B¨¹ro f¨¹r Chancengleichheit stehen f¨¹r Beratung und Hilfe bei der Antragstellung zur Verf¨¹gung und empfehlen dringend, dieses Angebot in Anspruch zu nehmen.

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Wir w¨¹nschen Ihnen viel Erfolg!

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