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Eines der Hauptanliegen der Beauftragten f¨¹r die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst?ist die F?rderung von Wissenschaftlerinnen. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der Qualifizierung von Frauen f¨¹r eine Professur.

Der Freistaat Bayern stellt hierf¨¹r Mittel zur Realisierung der Chancengleichheit f¨¹r Frauen in Forschung und Lehre bereit, aus denen verschiedene Stipendien finanziert werden.

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Bitte beachten Sie den neuen Vergabevorgang bei den Reisestipendien!

Bei Fragen und Information wenden Sie sich bitte an:?

Anna Ohnmei? M.A.

Referentin f¨¹r Gleichstellungsfragen?

Leitung B¨¹ro f¨¹r Chancengleichheit

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Sigma-Technopark Geb?ude 10D, Raum 4001
Werner-von-Siemens-Stra?e 6

86159 Augsburg?

Telefon: 0821/598-4339
Fax: 0821/ 598-145145
Email:?buero@chancengleichheit.uni-augsburg.de

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Stipendien f¨¹r exzellenten wissenschaftlichen Nachwuchs

Diese Stipendien k?nnen f¨¹r die Abschlussphase einer Promotion bei ¨¹berdurchschnittlichen Leistungen an Frauen vergeben werden, die an der Universit?t Augsburg promovieren. Die Promotion muss als Grundlage f¨¹r die Weiterqualifizierung auf eine Professur dienen.

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In Ausnahmef?llen werden Wissenschaftlerinnen in der Abschlussphase einer Promotion bei ¨¹berdurchschnittlichen Leistungen unterst¨¹tzt. Die Promotion muss als Grundlage f¨¹r die Weiterqualifizierung auf eine Professur dienen.
Die F?rderung ist maximal f¨¹r ein Jahr m?glich. Eine Verl?ngerung ist nicht m?glich.

Der Vergabevorgang f¨¹r das F?rderjahr 2024 ist schon abgelaufen.

Fristen f¨¹r das F?rderjahr 2025 werden zeitnah bekannt gegeben.

Die Stipendienh?he betr?gt monatlich 1500 €, ggf. zuz¨¹glich Kinderbetreuungszuschlag.

Stipendien f¨¹r Postdoktorandinnen

Durch diese F?rderung soll es promovierten Frauen erm?glicht werden, ein zur Universit?tslaufbahn (Juniorprofessur oder Habilitation) bef?higendes Projekt zu beginnen, weiterzuf¨¹hren und/oder abzuschlie?en. Bewerberinnen sollen die Promotion in der Regel mindestens mit der Note ?sehr gut¡° (magna cum laude) innerhalb von vier Jahren abgeschlossen haben. Die Fakult?t, der das Projekt zuzuordnen ist, muss eine enge institutionelle Anbindung der Stipendiatin gew?hrleisten.

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Es werden promovierte Frauen gef?rdert, um ein zur Universit?tslaufbahn (Juniorprofessur oder Habilitation) bef?higendes Projekt zu beginnen, weiterzuf¨¹hren und/oder abzuschlie?en. Bewerberinnen sollen die Promotion in der Regel mindestens mit der Note ?sehr gut¡° (magna cum laude) innerhalb von 4 Jahren abgeschlossen haben. Die Fakult?t, der das Projekt zuzuordnen ist, muss eine enge institutionelle Anbindung der Stipendiatin gew?hrleisten. Eine Mitwirkung der Stipendiatin in der Lehre f¨¹r die Dauer der F?rderung ist erw¨¹nscht (empfohlen werden 2 SWS).
Die F?rderung ist maximal f¨¹r ein Jahr m?glich. Eine Verl?ngerung ist nicht m?glich.

Der Vergabevorgang f¨¹r das F?rderjahr 2024 ist schon abgelaufen.

Fristen f¨¹r das F?rderjahr 2025 werden zeitnah bekannt gegeben.

Die Stipendienh?he betr?gt monatlich 2400 €, ggf. zuz¨¹glich Kinderbetreuungszuschlag.

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Weitere Informationen?????????????????????

Habilitationsstipendien

Hier werden Nachwuchswissenschaftlerinnen der Universit?t Augsburg gef?rdert, die eine Habilitation anstreben. Bewerberinnen m¨¹ssen die Annahme als Habilitandin durch die Fakult?t nachweisen.

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Es werden Nachwuchswissenschaftlerinnen gef?rdert, die bereits an der Habilitation arbeiten.
Die F?rderung ist maximal f¨¹r ein Jahr m?glich. Eine Verl?ngerung ist nicht m?glich.

Der Vergabevorgang f¨¹r das F?rderjahr 2024 ist schon abgelaufen.

Fristen f¨¹r das F?rderjahr 2025 werden zeitnah bekannt gegeben.

Die Stipendienh?he betr?gt monatlich 2800 €, ggf. zuz¨¹glich Kinderbetreuungszuschlag.

Gef?rderte Projekte

?bersicht der Stipendiatinnen der Langzeitf?rderungen

Hier finden Sie eine ?bersicht der aktuellen und ehemaligen Stipendiatinnen und deren Projekte.

Hier Klicken!

Reisestipendien

F¨¹r die Antragstellung sind folgende Unterlagen erforderlich:

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  • Antragsformular

  • Kurze Schilderung des Vorhabens

  • Lebenslauf

  • ggf. Publikationsliste

  • knappe Stellungnahme einer Hochschullehrerin oder eines Hochschullehrers bez¨¹glich:

    • der qualitativen Hochwertigkeit des Vorhabens

    • der fachlichen Relevanz des Vorhabens (z.B. f¨¹r das eigene Forschungsprojekt)

    • des Mehrwerts f¨¹r die wissenschaftliche Karriere

  • Kostenplan (mit Dokumentation zur Ermittlung voraussichtlicher Kosten z.B. Homepage-Screenshots zu Teilnahmegeb¨¹hren, ?bernachtungskosten etc.)

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Diese Unterlagen m¨¹ssen an das B¨¹ro f¨¹r Chancengleichheit geschickt werden.

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Im Anschluss ist ein kurzer Bericht ¨¹ber die im Stipendienzeitraum erbrachten Arbeitsfortschritte der Reise einzureichen (ca. 1 Seite) sowie ein Reisenachweis (z.B. Teilnahmebest?tigung, Hotelrechnung, o.?.).

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Die Stipendien werden aus dem Mittelansatz im Bayerischen Staatshaushalt zur Realisierung der Chancengleichheit f¨¹r Frauen in Forschung und Lehre finanziert.

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Antragsberechtigt sind Doktorandinnen, Postdoktorandinnen und Habilitandinnen der Universit?t Augsburg

  • Forschungsaufenthalte im In- und Ausland, insbesondere zur Initiierung neuer Forschungskollaborationen und zum Aufbau von internationalen Kontakten.
  • Teilnahme an Workshops und Summerschools sofern dabei eine starke internationale Vernetzung im Vordergrund steht.
  • Aktive Tagungsteilnahmen in Zusammenhang mit weiteren Vernetzungsaktivit?ten oder einem Forschungsaufenthalt.

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Reine Tagungsteilnahme (ohne Pr?sentation) ist nicht f?rderf?hig.

Die Stipendienh?he orientiert sich zum einen an den tats?chlich zu tragenden Ausgaben (Reisekosten, Aufenthaltskosten, Teilnahmegeb¨¹hren), zum anderen an der Verf¨¹gbarkeit der Mittel. Sie betr?gt jeweils einmalig:

  • Bis max. 1.000 Euro innerhalb Deutschlands
  • Bis max. 2.000 Euro innerhalb Europas
  • Bis max. 3.500 Euro au?erhalb Europas

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Kosten f¨¹r die Betreuung eigener Kinder bei Forschungsaufenthalten sind ansetzbar.

Es gibt vier Bewerbungstermine pro Jahr jeweils zum

  • 1. Februar
  • 1. Mai
  • 1. August
  • 1. November

Mischf?rderung ist m?glich, in diesem Fall muss im Antrag angegeben werden, welcher Kostenanteil vom den Kurzzeit- bzw. Reisestipendien abgedeckt werden soll.

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Wissenschaftlerinnen, deren Forschungsprojekte bereits anderweitig gef?rdert werden oder die aus F?rdermitteln besch?ftigt sind, sind nicht antragsberechtigt, sofern in diesem Rahmen die Finanzierung von Aufenthalten und Tagungsteilnahmen m?glich ist.

3-Monats-Stipendien zur Erstellung eines Expos¨¦s

F¨¹r die Antragstellung sind folgende Unterlagen erforderlich:

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  • Antragsformular
  • Darstellung des Vorhabens
  • Lebenslauf
  • ggf. Publikationsliste
  • Stellungnahme der Betreuerin/des Betreuers des beabsichtigten Projekts
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Diese Unterlagen m¨¹ssen gemeinsam mit dem Antrag f¨¹r ein Kurzzeitstipendium digital an das B¨¹ro f¨¹r Chancengleichheit geschickt werden. Der unterschriebene Antrag (ohne die Unterlagen) ist auch postalisch dem B¨¹ro f¨¹r Chancengleichheit zu schicken.
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Im Anschluss ist ein kurzer Bericht ¨¹ber die im Stipendienzeitraum erbrachten Arbeitsfortschritte einzureichen (3-5 Seiten).
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Die Stipendien werden aus dem Mittelansatz im Bayerischen Staatshaushalt zur Realisierung der Chancengleichheit f¨¹r Frauen in Forschung und Lehre finanziert.
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Wissenschaftlerinnen an der Universit?t Augsburg mit dem Karriereziel Professur. Diese Stipendien sind prim?r zur Erstellung eines Expos¨¦s f¨¹r ein Promotions- oder Habiltationsprojekts gedacht.?
Die F?rderung ist maximal 3 Monate m?glich.
Antr?ge k?nnen laufend, d.h. so lange das vorgesehene Finanzvolumen nicht ersch?pft ist,?an buero@chancengleichheit.uni-augsburg.de gestellt werden.?
Die Stipendienh?he betr?gt monatlich bis zu 2.000 €.

Weitere Stipendienangebote deutschlandweit

Hier finden Sie eine Sammlung weiterer Stipendienprogramme.

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Allgemeine Kontaktinformationen:

Anschrift:
B¨¹ro f¨¹r Chancengleichheit

Sigma-Technopark Geb?ude 10d, Raum 4001
Werner-von-Siemens-Stra?e 6

86159 Augsburg?


Telefon: +49 821 598 -5145

Fax: +49 821 598 -145145

E-Mail:?buero@chancengleichheit.uni-augsburg.de

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? Universit?t Augsburg

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