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Im Interesse der erh?hten Transparenz bei der Vergabe der Langzeitstipendien aus den Landesmitteln zur Realisierung der Chancengleichheit f¨¹r Frauen in Forschung und Lehre hat die St?ndige Kommission f¨¹r Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs gemeinsam mit dem B¨¹ro f¨¹r Chancengleichheit und den Universit?tsfrauenbeauftragten?die Vergabekriterien f¨¹r die Stipendien ¨¹berarbeitet und verschriftlicht.

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I. Zielgruppe

? Frauen an der UniA die nach erfolgreicher Promotion an einem Post-Doc Forschungsprojekt arbeiten

? Frauen an der UniA, die sich in der Anfangs- oder Abschlussphase ihrer Habilitation befinden

? Exzellente Nachwuchswissenschaftlerinnen an der UniA (u.a. exzellente Doktorandinnen)

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II. Rahmenbedingungen

? Die F?rderungsdauer betr?gt ein Jahr. Eine 3-monatige Verl?ngerung nur in begr¨¹ndeten Ausnahmef?llen m?glich.

? Das Stipendium dient dem Lebensunterhalt, um sich f¨¹r die Zeit der F?rderung auf das wissenschaftliche Vorhaben ganz konzentrieren zu k?nnen.

? Teil-Stipendien z.B. in Kombination mit einer halben Stelle oder 50% Elternzeit sind m?glich.

? Eine Mitwirkung der Stipendiatin in der Lehre f¨¹r die Dauer der F?rderung ist erw¨¹nscht, empfohlen werden 2 SWS.

? Abweichend davon kann eine ¨¹ber die empfohlene Lehrt?tigkeit hinausgehende bezahlte Lehrt?tigkeit von bis zu 2 SWS ausge¨¹bt werden. Dass dies die durch das Stipendium gef?rderte Qualifikationsarbeit nicht beeintr?chtigt, muss begr¨¹ndet werden.

? Die Summe einer anderweitigen F?rderung wird von den o.g. Betr?gen abgezogen.

? Es wird erwartet, dass w?hrend der F?rderung mindestens ein Seminar des Programm KLeVer besucht wird.

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III. F?rdersummen (monatlich)

? Post-Doc Stipendium 2.400€

? Habilitationsstipendium 2.400€

? Stipendium f¨¹r exzellenten wissenschaftlichen Nachwuchs 1.500€

? Kinderbetreuungszuschlag: 200 € fu?r das erste Kind und 100 € fu?r jedes weitere Kind unter 12 Jahren)

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IV. Vergabekriterien / Punktesystem

Um den Vergabeprozess f¨¹r die Stipendienantr?ge transparent und nachvollziehbar zu gestalten, wird ein ab 2022 Punktesystem angewendet. Hierbei werden bei der Bewertung der Bewerberinnen die wissenschaftlichen Gepflogenheiten der jeweiligen Fakult?t und Fachkultur einbezogen. Die Kriterien sind folgende:

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1. Wissenschaftliche Qualifikation: Promotionsnote bzw. Master-Abschlussnote; wissenschaftliche Ver?ffentlichungen; Weitere Qualifikationen; Eingeworbene Drittmittel bzw. Beteiligung an der Antragsstellung von Drittmittelantr?gen; erworbene Auszeichnungen?

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2. Fakult?tsempfehlung und Gutachten mit Begr¨¹ndungen zu a) zu erwartender Professorabilit?t; b) warum trotz Bem¨¹hungen keine andere F?rderungsm?glichkeit f¨¹r das Projekt besteht

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3. Zugeh?rigkeit zu einer Professur, die keine oder geringe Ausstattung hat

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4. Zielstrebigkeit der F?rderung der eigenen wissenschaftlichen Karriere: z.B. Teilnahme an KLeVer-Kursen;? Teilnahme an anderen Kursen (wiss. Methoden; Karriereplanung o.?.); Mitgliedschaften in Forschungsgruppen, Fachverb?nden o.?.?

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5. Vereinbarkeit Familie: Kindererziehung; Pflege von Angeh?rigen

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6. Wissenschafts- und gesellschaftspolitisches bzw. ehrenamtliches Engagement

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Bei Punktegleichstand werden Nachwuchswissenschaftlerinnen jener Fakult?ten bevorzugt, deren Frauenanteil unter dem Durchschnitt an der UniA liegen. Dar¨¹ber hinaus wird im L?ngsschnitt eine gleichm??ige Verteilung der Stipendien zwischen den Fakult?ten angestrebt.

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